Rechtsprechung
OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts eines Kindes; Zuständigkeit eines Gerichts für eine Aufenthaltsbestimmung; Bindungswirkung eines Beschlusses bei fehlerhafter Verweisung; Gemeinsame Ausübung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts durch geschiedene Eltern
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a; ; FGG § 5 Abs. 1; ; FGG § 46
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht gem. § 36 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock - 16 F 368/05
- OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 432
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern
Auszug aus OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05
Denn auch Verweisungsbeschlüsse, die auf einem Verfahrensmangel beruhen, sind grundsätzlich wirksam (vgl. BGH FamRZ 1998, 360, 361 li. Sp.; BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).Der Beschluss wird durch diesen Fehler nicht willkürlich, weil es Sinn der Bindungswirkung ist, die Frage der örtlichen Zuständigkeit dem weiteren Streit zu entziehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).
- BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93
Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche …
Auszug aus OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05
Sind sich getrenntlebende oder geschiedene Eltern, die gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben, einig, dass das Kind bei einem von beiden Elternteilen leben soll, so begründen sie an dessen Wohnsitz den alleinigen Wohnsitz des Kindes (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322). - BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im FGG -Verfahren
Auszug aus OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05
Denn auch Verweisungsbeschlüsse, die auf einem Verfahrensmangel beruhen, sind grundsätzlich wirksam (vgl. BGH FamRZ 1998, 360, 361 li. Sp.; BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).