Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 13.10.2015

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   OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15   

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OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,35763)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,35763)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,35763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 Abs 1 GG; § 11 SOG ND; § 2 Nr 1c SOG ND; § 2 Nr 1b SOG ND; § 8 Abs 1 Nr 3 SOG ND; § 8 Abs 1 Nr 1 SOG ND; § 28 Abs 1 VwVfG; § 28 Abs 2 Nr 1 VwVfG; § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG
    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gesetzesvorbehalt; Nichtstörer; Obdachlosigkeit; Unterbringung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 14 Abs. 1; SOG ND § 11, § 2 Nr. 1b und 1c, § 8 Abs. 1 Nr. 3; VwVfG § 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Keine Inanspruchnahme eines Nicht-Störers zur Abwendung gegenwärtiger und erheblicher Gefahr (hier: Beschlagnahmeverfügung zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlagnahme privater Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme eines ehemaligen Kinderheims in Lüneburg ist nicht zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahmtes ehemaliges Kinderheim in Wilschenbruch darf vorläufig nicht abgerissen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme eines ehemaligen Kinderheims in Lüneburg ist nicht zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme des ehemaligen Kinderheims zur Flüchtlingsunterbringung unzulässig

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahme privater Gebäude zwecks Unterbringung von Flüchtlingen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme privater Unterkünfte für Flüchtlinge zulässig? (IMR 2016, 87)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 164
  • NZM 2016, 143
  • ZMR 2016, 70
  • DVBl 2016, 116
  • DÖV 2016, 226
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Hauseigentümers hat er dabei an die Rechtmäßigkeit der Wiedereinweisung hohe Anforderungen gestellt (Senatsbeschl. v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 -, NdsVBl. 2010, 79, juris, Rdnr. 5).

    In beiderlei Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass die zuständige Behörde lediglich für eine Unterbringung des von Obdachlosigkeit Betroffenen zu sorgen hat, die den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft genügt (vgl. Senatsbeschl. v. 25.8.2015 - 11 LA 136/15 - und v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 -, juris, Rdnr. 5 f. m. w. N.).

    Die darin liegende Gewährung sozialer Fürsorge, die grundsätzlich der Allgemeinheit obliegt (Senatsbeschl. v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 -, a. a. O., juris, Rdnr. 5), darf nicht auf eine Privatperson abgewälzt werden, solange - wie hier - eine menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeit für den bisher nicht eingetretenen Fall der Erschöpfung aller anderen Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung steht und nach den eigenen Bekundungen der Antragsgegnerin außerdem noch offen ist, ob das Gebäude des Antragstellers überhaupt während der Zeit der Beschlagnahme für eine Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden soll.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Enge Grenzen sind dem Gesetzgeber jedoch gesetzt, wenn die Generalklausel als Grundlage für einen Eingriff in ein Grundrecht dienen soll (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - BVerwG 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, juris, Rdnr. 53).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Zwar ist es Sache des Gesetzgebers, im Hinblick auf den jeweiligen Lebensbereich darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (BVerfG, Urt. v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141, juris, Rdnr. 73).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Er darf deshalb einen Sachverhalt auch durch Generalklauseln regeln (BVerfG, Urt. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24, juris, Rdnr. 78).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Sie kann sich auch aus dem Verhalten des Besitzers der Sache ergeben (Senatsurt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, NordÖR 2013, 269, juris, Rdnr. 35).
  • VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15

    Beschlagnahme; Einweisung; Flüchtling; Gefahr; Generalklausel; Inanspruchnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Mit Beschluss vom 9. Oktober 2015 (- 5 B 98/15 -, juris) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. Oktober 2015 wieder hergestellt.
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 18.10.2005 - BVerwG 6 VR 5/05 -, NVwZ 2006, 214, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rdnr. 6, und v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, juris, Rdnr. 16).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 18.10.2005 - BVerwG 6 VR 5/05 -, NVwZ 2006, 214, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rdnr. 6, und v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, juris, Rdnr. 16).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

  • OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81

    Verfahren bezüglich des Versorgungsausgleichs; Ausschluss des

  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15

    Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht

    Intensive und nicht nur kurzzeitig wirkende Grundrechtseingriffe muss der Gesetzgeber als solche ausdrücklich regeln, um dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Vorbehalt des Gesetzes zu genügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2015 - 11 ME 230/15 -, juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 6 N 46.17

    Sicherstellung einer öffentlichen Sporthalle als Notunterkunft für Flüchtlinge;

    Die Frage nach der zutreffenden Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Sporthalle bedarf jedoch keiner Vertiefung, da die Maßnahme, die darauf gerichtet gewesen ist, den von Obdachlosigkeit bedrohten Personen vorübergehend eine den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügende Unterkunft zu stellen, jedenfalls im Ergebnis keinen rechtlichen Bedenken begegnet (so wohl auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 11 ME 230/15 - juris Rn. 33, wonach die Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge voraussetzt, dass dem Staat keine eigenen menschenwürdigen Unterkünfte - etwa in Turn- oder Sporthallen - zur Verfügung stehen und ihr auch die Beschaffung geeigneter Unterkünfte bei Dritten auf freiwilliger Basis nicht möglich ist).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 6 K 10.20

    Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz durch den Einzelrichter;

    Die Nichtanwendung des § 188 Satz 2 VwGO auf Streitigkeiten dieser Art entspricht der ständigen Spruchpraxis des mit dem Rechtsgebiet in der Sache befassten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der von einem Hinweis auf § 188 Satz 2 VwGO absieht sowie einen Streitwert festsetzt und damit zu verstehen gibt, dass er eine Gerichtskostenfreiheit verneint (vgl. nur Beschluss vom 11. Dezember 2019 - OVG 1 S 101.19 - juris; Beschluss vom 7. August 2015 - OVG 1 S 82.15 -), und der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 - juris, und Beschluss vom 21. Juni 2012 - 1 S 866/12 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. November 2019 - 4 CE 19.1344 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 - juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 11 ME 230/15 - juris) sowie schließlich der Spruchpraxis der in der Sache zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts (vgl. neben der hier in Rede stehenden Ausgangsentscheidung zuletzt Beschluss vom 6. Januar 2020 - VG 23 L 697.19 -).
  • VG Lüneburg, 02.06.2017 - 6 B 36/17

    Beutegreifer; Kotprobe; Nutztier; Parasiten; Schaf; Todesfall; Wolf; Zaun

    Sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen, führt dies zu einer von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängigen Interessenabwägung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 01.12.2015 - 11 ME 230/15 -, juris, Rn. 10; Beschl. v. 13.07.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80, Rn. 152a, 158 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 11 ME 230/15   

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OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,28288)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,28288)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 11 ME 230/15 (https://dejure.org/2015,28288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 149 Abs 1 VwGO; § 570 Abs 3 ZPO
    Abbrucharbeiten; Abriss; Flüchtling; Flüchtlingsunterbringung; Hängebeschluss; Interessenabwägung; Schiebebeschluss; Vorarbeiten; vorläufige Sicherungsmaßnahme; Wohnraumbeschlagnahme

  • ibr-online

    Wann kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschlagnahmtes ehemaliges Kinderheim in Wilschenbruch darf vorläufig nicht abgerissen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahmtes ehemaliges Kinderheim in Wilschenbruch darf vorläufig nicht abgerissen werden

Besprechungen u.ä.

  • imr-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sicherstellung von Gebäuden für Flüchtlinge (RAin Dr. Meike Klüver; IMR 2015, 479)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 8 S 2239/13

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 11 ME 230/15
    Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 149 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Gewichtung ist für eine einstweilige Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses im Beschwerdeverfahren nur dann Raum, wenn sich die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgrund der im Beschwerdeverfahren rechtzeitig erfolgten Darlegungen als offensichtlich rechtswidrig erweist, oder dies aufgrund einer Folgenabwägung dringend geboten erscheint (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.11.2013 - 8 S 2239/13 -, NVwZ-RR 2014, 292, juris, Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 1 B 1251/14

    Anfechtbarkeit einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 11 ME 230/15
    In die hierbei zu erfolgende Interessenabwägung sind einzustellen einerseits die Folgen, die einträten, wenn die Zwischenregelung nicht erginge und die Beschwerde später Erfolg hätte, und andererseits diejenigen Nachteile, die entstünden, wenn die Zwischenregelung bis zur Entscheidung über die Beschwerde Bestand hätte, die Beschwerde aber zurückgewiesen würde (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2014 - 1 B 1251/14 -, juris, Rdnr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 5 B 1289/21

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, vom 9. März 2016 - 1 B 63/16 -, juris, Rn. 2, und vom 1. August 2008 - 13 B 1169/08 -, juris, Rn. 1 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. November 2015 - 2 B 342/15 -, juris, Rn. 2; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 11 ME 230/15 -, juris, Rn. 2; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. November 2013 - 8 S 2239/13 -, juris, Rn. 3.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, juris, Rn. 12; OVG M.-V., Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 M 139/02 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2015- 11 ME 230/15 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 S 23.19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen

    Mit Blick auf diesen Normzweck ist nach der vorherrschenden Ansicht in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die derjenigen des erkennenden Senats entspricht, Voraussetzung für die ausnahmsweise Aussetzung der Vollziehung, dass sich die angegriffene Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erweist oder unter Berücksichtigung aller für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände zu erkennen ist, dass die sofortige Vollziehung den Betroffenen unzumutbar belastet (VGH Mannheim, Beschluss vom 25. November 2013 - 8 S 2293/13 -, NVwZ-RR 2014, S. 292, Rn. 3 bei juris; VGH Kassel, Beschluss vom 7. August 2003 - 9 Q 1781/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 288 f., Rn. 4 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 11 ME 230/15 -, ZMR 2015, S. 992; Rn. 5 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, IÖD 2015, S. 30 ff., Rn. 12 bei juris; strenger, weil beide Anforderungen kumulativ verlangend: OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 M 139/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 534 f., Rn. 4 bei juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. November 20905 - 7 Q 2684/05 -, NVwZ-RR 2006, S. 740 f., Rn. 8 bei juris zur Vollziehungsaussetzung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung gegen die eine Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben wurde).
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