Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31934
LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28.05.2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hunde müssen nicht in Eigentümergemeinschaft angeleint werden; § 15 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrheitsbeschluss zur Nutzung der Rasenflächen und Stellplätze

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Parken auf dem Grundstück einschränken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Parken auf dem Grundstück durch Mehrheitsbeschluss einschränken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 2, 23 Abs. 2 Hundehaltung auf Gemeinschaftsflächen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung auf Gemeinschaftsflächen kann per Beschluss geregelt werden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Sonder- und Gemeinschaftsnutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich das Spielen von Hunden auf den Rasenflächen erlauben - Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der dafür bestimmten Stellplätze kann durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine solche kann hier allein nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZR 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).

    Die Grenzen des Ermessens sind dort zu ziehen, wo ein billigenswerter Gebrauch entweder gänzlich verboten oder einer dem faktisch gleichzusetzenden Reglementierung unterzogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Sie kann in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fällen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029); zudem ist sie klärungsbedürftig, denn sie lässt sich mit plausiblen Argumenten in die eine wie die andere Richtung beantworten, und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1276, 1277).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Sie kann in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fällen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029); zudem ist sie klärungsbedürftig, denn sie lässt sich mit plausiblen Argumenten in die eine wie die andere Richtung beantworten, und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1276, 1277).
  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig, wenn sich die als klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage nur in einem selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 29.01.2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Ein Feststellungsinteresse besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877, 1879 Rn. 12).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine solche kann hier allein nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZR 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Der BGH hat dies für eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer entschieden (BGH, Beschl. v. 04.05.1995 - V ZB 5/95, NJW 1995, 2036); entsprechendes gilt für die einseitige Erklärung zur Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG (vgl. Bärmann/Klein, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68, 102).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Nach dem Urteil des BGH vom 13.01.2012 (V ZR 129/11, NZM 2012, 75) reicht es aus, wenn in dem Einladungsschreiben die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet sind, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen die betreffenden Entscheidungen haben werden.
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Denn die Aufgabe einer derartigen Planskizze besteht nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG allein darin, Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich zu machen, nicht jedoch die Rechte der Wohnungseigentümer zu definieren (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 246/11, NZM -, 153).
  • OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

    Grenzen eines die Hundehaltung regelnden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Die Kammer verkennt indes nicht, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen bestehe eine generelle Anleinpflicht für Hunde (so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen

  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

  • AG München, 19.09.2011 - 485 C 1864/11

    Wohnungseigentumsanlage: Leinenzwang für Hunde

  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
  • LG Karlsruhe, 26.05.2009 - 11 S 83/08
  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Derartige Entscheidungen der Wohnungseigentümer - auch im Hinblick auf die Änderung bzw. Ergänzung einer bestehenden Hausordnung - sind gerichtlich nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar sind (vgl. OLG Frankfurt v. 06.08.2003 - 20 W 22/02, in: NZM 2004, 31; BayObLG v. 29.3.2005 - 2Z BR 164/04, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch LG Itzehoe v. 28.05.2014 - 11 S 58/13, Rn. 47 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht