Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § ... 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG 3 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 516 ZPO § 518 ZPO § 519 KSchG § 1 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG § 2 BetrVG § 102 Abs. 1
EArbGG, ZPO, KSchG, BetrVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung; Rechtfertigung einer Änderungskündigung mit einer Umstrukturierung innerhalb eines Betriebes; Folgen einer Betriebsänderung für Arbeitnehmer; Voraussetzungen für eine Änderungskündigung; Entschluss zu einer ...
- Judicialis
ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG 3 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 3; ; KSchG § 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 § 2
Soziale Rechtsfertigung einer Änderungskündigung bei fehlender Vergütungsautomatik - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 30.09.2003 - 1 Ca 1494/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
- BAG, 12.01.2005 - 6 AZN 631/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. nur BAG 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147).Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. nur BAG 24.04.1997 aaO).
Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1997 (- 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047)stützen.
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Der Arbeitgeber darf einen an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung nicht dazu benutzen, dem Arbeitnehmer Bedingungen vorzuschlagen, die nicht durch diesen Anlass bedingt sind (BAG 06.03.1986 -2 ABR 15/86 - juris Rn 54, 58, 63; 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 443) Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung gilt dieser Grundsatz nicht nur für den Fall der Entgeltabsenkung bei unveränderter Tätigkeit.Soweit hingegen keine Vergütungsautomatik eingreift, muss die Notwendigkeit der Änderung der Vertragsbedingungen im übrigen für sich genommen gerechtfertigt werden, allein der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern mit der gleichen Tätigkeit genügt nicht (BAG 18.10.2000 aaO).
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Sie ergibt sich schon daraus, dass der Kläger, nachdem die Beklagte in erster Instanz Ausführungen zur Anhörung des Betriebsrats durch Vorlage des Anhörungsschreibens gemacht hat, die zur ordnungsgemäßen Anhörung erforderliche Vorlage des Änderungsangebots in der Berufungsbegründung bestritten und die Beklagte zu diesem Gesichtspunkt nicht unter Beweisantritt vorgetragen hat (vgl. zur Darlegungslast nur BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332). - BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. nur BAG 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - NZA 1997, 1047, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147). - BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss vielmehr nur ausnahmsweise dann die Vergütungsänderung nicht selbstständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (…BAG 18.2000 aaO; 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 - NZA 1995, 1157, 1158).