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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05 (https://dejure.org/2005,5729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2005 - 11 Ta 21/05 (https://dejure.org/2005,5729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2005 - 11 Ta 21/05 (https://dejure.org/2005,5729)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage wegen Nichtbeendigung eines Arbeitsverhältnisses; Beendigung eines Geschäftsführerdienstverhältnisses; Mitglieder des Vertretungsorgans als Vertretungsorgan

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § ... 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 2 Abs. 2; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 4; ; ArbGG § 5; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; GmbHG § 35 Abs. 1; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; GVG § 13; ; GVG § 17 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 623; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Kündigungsschutzklage des GmbH-Geschäftsführers - sic-non-Fall bei ausschließlich arbeitsrechtlicher Anspruchsgrundlage - keine Zusammenhangklage bei sic-non-Antrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Rechtsweg, Geschäftsführer, Zusammenhangsklage, sic-non-Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1420
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführer können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sicnonFall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - und 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 AP Nr. 3 und 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 - aaO.; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 -, NZARR 202, 42.).

    (1) Nach der ursprünglichen Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts waren die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen den in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genannten Personen und den von ihnen vertretenen juristischen Personen oder Personengesamtheiten nur dann zuständig, wenn tatsächlich neben dem freien Dienstverhältnis, das die Grundlage für die Vertreterstellung bildete, ein Arbeitsverhältnis bestand oder sich das freie Dienstverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt hatte (BAG Urteil vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 BAGE 49, 81; BAG Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f.; BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46 m.w.N.).

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 , aaO.).

    Hat entgegen seiner Behauptung neben dem freien Dienstverhältnis, das Grundlage für die Bestellung zum Organmitglied war, tatsächlich kein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestanden, das wieder aufgelebt ist, so ist die Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses als unbegründet abzuweisen (BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - aaO., zu II. 2 a.E. der Gründe).

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 06.05.1999 5 AZB 22/98 ) insbesondere dann der Fall, wenn der Organvertreter - wie hier er - Rechte aus einem schon vor Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages begründeten und angeblich weiter bestehenden Arbeitsverhältnis herleite.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Organvertreter - wie hier Rechte aus einem schon vor Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages begründeten und angeblich (etwa ruhend) weiter bestehenden Arbeitsverhältnis herleitet oder wenn er Rechte mit der Begründung geltend macht, nach seiner Abberufung habe sich das nicht gekündigte und fortgesetzte Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG Beschluss vom 06.05.1999 5 AZB 22/98 , AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979, zu II. 3. c der Gründe).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Das Bundesarbeitsgericht, dem die Kammer folgt, verweist in diesem Zusammenhang zunächst darauf, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht auf die Gefahr einer Manipulation bei der Auswahl des zuständigen Gerichts durch die klagende Partei hingewiesen hat, wenn diese im Wege der Zusammenhangsklage mit einem sicnonFall weitere Streitgegenstände verbindet (BVerfG Urteil vom 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Erhebt er ausdrücklich Klage darauf, dass durch eine Kündigung ein Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, kann die Klage unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Kündigung nur dann Erfolg haben, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. BAG Beschluss vom 19.12.2000 - 5 AZB 16/00 - AP Nr. 9 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 - AP Nr. 10 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Erhebt er ausdrücklich Klage darauf, dass durch eine Kündigung ein Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, kann die Klage unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Kündigung nur dann Erfolg haben, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. BAG Beschluss vom 19.12.2000 - 5 AZB 16/00 - AP Nr. 9 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 - AP Nr. 10 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Das Bundesarbeitsgericht, dem die Kammer folgt, verweist in diesem Zusammenhang zunächst darauf, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht auf die Gefahr einer Manipulation bei der Auswahl des zuständigen Gerichts durch die klagende Partei hingewiesen hat, wenn diese im Wege der Zusammenhangsklage mit einem sicnonFall weitere Streitgegenstände verbindet (BVerfG Urteil vom 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 10 S 3269/85

    Ausschließliche Zuständigkeit des Prozeßgerichts bei Rückabwicklung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Erhebt er ausdrücklich Klage darauf, dass durch eine Kündigung ein Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, kann die Klage unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Kündigung nur dann Erfolg haben, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. BAG Beschluss vom 19.12.2000 - 5 AZB 16/00 - AP Nr. 9 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 - AP Nr. 10 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführer können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sicnonFall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - und 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 AP Nr. 3 und 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 - aaO.; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 -, NZARR 202, 42.).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber ausnahmsweise auch als Arbeitsverhältnis denkbar (BAG Beschluss vom 26.05.1999 - 5 AZR 664/98 - AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
    (1) Nach der ursprünglichen Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts waren die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen den in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genannten Personen und den von ihnen vertretenen juristischen Personen oder Personengesamtheiten nur dann zuständig, wenn tatsächlich neben dem freien Dienstverhältnis, das die Grundlage für die Vertreterstellung bildete, ein Arbeitsverhältnis bestand oder sich das freie Dienstverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt hatte (BAG Urteil vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 BAGE 49, 81; BAG Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f.; BAG Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46 m.w.N.).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

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