Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 07.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03   

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https://dejure.org/2004,3515
OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,3515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,3515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,3515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Voraussetzungen einer Bauhandwerkersicherung; Vorleistungen im Zusammenhang mit einer Bauhandwerkersicherung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 8; ; BGB § 648 a; ; BGB § 648 a Abs. 1; ; BGB § 648 a Abs. 2; ; BGB § 648 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8; BGB § 631; BGB § 648a Abs. 1, 2, 3
    Werkvertrag: Kein Anspruch auf Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft vor Zahlung des Werklohns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag-Kündigung: Herausgabe d. Bürgschaft nach § 648a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückgabe der Sicherheit nach § 648a BGB bei nicht prüffähiger Schlussrechnung? (IBR 2004, 418)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1411
  • BauR 2004, 1345 (Ls.)
  • BauR 2004, 1636
  • ZfBR 2004, 690 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03
    Vorleistungen sind alle vertraglich noch geschuldeten Werkleistungen, auch auf der Grundlage von Zusatzaufgaben, ebenso bereits erbrachte, nach dem Vertrag zu vergütende, aber noch nicht bezahlte Leistungen (vgl. BGHZ 146, 24, 31).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03
    Dabei kommen ihm Darlegungserleichterungen zugute, seine Kenntnisse muss er aber, soweit zumutbar, verwerten (BGHZ 146, 365, 375; Leinemann, VOB B, Köln, 2002 § 16 Rn. 190; Locher in Ingenstau/ Korbion VOB, 14. Aufl., B § 16, Rn. ) .
  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03
    Nur diese Auslegung wird dem Gesetzeszweck gerecht, den Unternehmer vor den Risiken seiner Vorleistungspflicht zu schützen (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1165; BGH NJW 20001, 822, 824).
  • OLG Naumburg, 25.11.1999 - 12 U 197/99

    Ansprüche des Auftraggebers auf Überlassung einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03
    (OLG Naumburg NZBAU 2001, 139).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97

    Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03
    Er ist grundsätzlich auf der Grundlage der vom Auftragnehmer zu erstellenden Schlussrechnung zu ermitteln, für deren Richtigkeit dieser weiterhin die Darlegungs-, und Beweislast trägt ( OLG Karlsruhe BauR 2003, 1244).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 3 U 247/07

    Bauvertrag: Voraussetzung des Anspruchs auf Herausgabe der

    Die Bürgschaftsurkunde ist nur dann zurückzugeben, wenn der Sicherungszweck für die Bürgschaft entfallen ist; dies ist erst dann der Fall, wenn feststeht, dass weiterer Werklohn nicht geschuldet ist (vgl. Palandt, BGB, 68. Aufl., § 648 a, Rn. 17 u. § 765, Rn. 13; Brandenburgisches OLG in BauR 2004, 1636).

    Dies gilt auch dann, wenn man zugunsten der Klägerin berücksichtigt, dass die Abgrenzung zwischen der erbrachten und nicht erbrachten Leistung nicht in jedem Fall ein Aufmaß erfordert (vgl. BGH NJW-RR 04, 1384); zugunsten der Klägerin kann auch berücksichtigt werden, dass von ihr nur verlangt werden kann, die Schlussrechnung unter zumutbarer Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen zu erstellen (vgl. Brandenburgisches OLG in BauR 2004, 1636).

  • OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Ferner wird auch für den Fall der Rückforderung einer Bürgschaft gemäß § 648 a BGB angenommen, dass auf den Rückgewähranspruch die Grundsätze der Rückzahlung geleisteter Voraus- bzw. Abschlagszahlungen entsprechend anzuwenden seien (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff., im Ergebnis wohl auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 3 U 247/07 Rn. 4 - dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend; jeweils zitiert nach juris).

    Denn es werden zwar einerseits die Grundsätze über die Rückzahlung von Überzahlungen für entsprechend anwendbar erklärt, andererseits wird aber angenommen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtbestehen der Werklohnforderung im Rahmen der Rückforderung der Sicherheit beim Auftraggeber liege (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff.).

  • OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05

    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender

    Er kann sich nicht damit begnügen, darauf zu verweisen, dass die vom Unternehmer erstellte Schlussrechnung nicht prüffähig ist, sondern ist gehalten, den Wegfall des Sicherungsgrundes, eine vollständige Bezahlung der geschuldeten Werkleistung auf der Grundlage einer eigenen Berechnung darzulegen (OLG Brandenburg, Urteil vom 06. April 2004, Az.: 11 U 79/03, zitiert nach juris, Rdnr. 12 [= MDR 2004, 1411 f.]).
  • LG Aachen, 16.12.2005 - 43 O 106/03

    Anspruch auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden nach Wegfall des

    Der Zweck von Bürgschaften zur Sicherung der Werklohnforderung eines vorleistungspflichtigen Bauunternehmers gemäß § 648a BGB, wie sie hier die Klägerin zu 1. schon vor Abschluß des Vertrags vom 22.03.2001 beigebracht hat, ist erreicht, wenn die Leistungen vollständig erbracht und bezahlt sind (vgl. BGH in NJW 2001, S. 822, 824; OLG Brandenburg in MDR 2004, S. 1411).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8296
OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.10.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Bürgen für eine Forderung gegen eine insolvente GmbH; Wirksamkeit von Formularbürgschaften; Leistungen einer Warenkreditversicherung unter dem Aspekt der Schuldbefreiung des Hauptschuldners; Geltung des § 67 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für ...

  • Judicialis

    BGB § 765; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; VVG § 67; ; VVG § 187

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 765; AGBG § 3; AGBG § 9; VVG § 67; VVG § 187
    Wirksamkeit von Formularbürgschaften; Sicherungsfunktion von Warenkreditversicherungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Solche Wirksamkeitsbedenken äußert der BGH für den Fall einer Formularbürgschaft durchaus auch in der vom Landgericht genannten Entscheidung BGH in BGHZ 130, 19 (= NJW 1995, 2553).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Der BGH führt z. B. in der in NJW 2000, 658 veröffentlichten Entscheidung aus, dass die Wirksamkeitsbedenken, die sich an solche Klauseln knüpfen können, nicht für Geschäftsführer und Gesellschafter gelten, die "ihrer" Gesellschaft durch die Bürgschaft Kredit verschaffen wollen, und dass es dabei - entgegen früherer Auffassung - auch nicht darauf ankomme, ob der Bürge Allein- oder Mehrheitsgesellschafter sei, denn jeder Gesellschafter habe die Möglichkeit, sich über die Verbindlichkeiten einen Überblick zu verschaffen und sei daher weniger schutzwürdig, als ein außenstehender Bürge.
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Soweit der Beklagte sich darauf berufen will, dass die Hauptforderung zwischenzeitlich nicht mehr existent sei, weil sie durch Tilgungen, Verrechnungen, Gegenansprüche und Versicherungsleistungen erloschen sei, trägt er für solche Tilgungstatsachen die Beweislast, wie das Landgericht unter Hinweis auf die z. B. in BGH NJW 1996, 719 dargestellte Darlegungs- und Beweislastverteilung zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Oldenburg, 02.12.2009 - 1 U 74/08

    Abgrenzung von Altgläubigern und Neugläubigern i.R.e. Insolvenzverfahrens

    Auch zur Frage der Anrechenbarkeit der Leistungen der von der Klägerin abgeschlossenen und offenbar auch erfolgreich auf Zahlung von 160.000 EUR in Anspruch genommenen Warenkreditversicherung könnte eine weitere Sachaufklärung zur Frage der Gestaltung des Versicherungsvertrags erforderlich werden (vgl. OLG Schleswig NJOZ 2005, 300; Kolhosser in Pröllss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 187 Rn. 6;Versicherungsrecht-Handbuch - Hermann, 2. Aufl., 2008, § 39 IV, V), was das Landgericht zu prüfen und zu entscheiden haben wird.
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