Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12   

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https://dejure.org/2013,48070
OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2013,48070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2013 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2013,48070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2013 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2013,48070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 4 Nr 1 UWG, § 10 UWG
    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die unzutreffende Behauptung, Urheberrechte lizensieren zu dürfen, ist noch keine Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb

  • kanzlei.biz

    Behauptung eines Nichtberechtigten, Urheberrechte zu lizensieren, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch Vorgeben der Lizensierung nicht innegehaltener Urheberrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Kein Unterlassungsanspruch gegen Behauptung Lizenznehmer zu sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von Software entgegen einer Absprache

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Zustimmungsvorbehalt bei Weiterveräußerung unwirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Behauptung eines Nichtberechtigten, Urheberrechte zu lizenzieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 328
  • ZUM 2014, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zuerkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich hinsichtlich jedes Anspruchs, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers erkannt worden ist, begründet werden (Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 38; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 520 Rn. 25; BGH NJW-RR 2007, 414; NJW 2011, 2367).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Wer als Nichtberechtigter vorgibt, Urheberrechte zu lizensieren, die er nicht innehat, begeht keine Urheberrechtsverletzung (BGH GRUR 1999, 152 -Spielbankaffaire; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Wer als Nichtberechtigter vorgibt, Urheberrechte zu lizensieren, die er nicht innehat, begeht keine Urheberrechtsverletzung (BGH GRUR 1999, 152 -Spielbankaffaire; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zuerkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich hinsichtlich jedes Anspruchs, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers erkannt worden ist, begründet werden (Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 38; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 520 Rn. 25; BGH NJW-RR 2007, 414; NJW 2011, 2367).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 281/98

    Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
    Differenzierender Beanstandungen in der Berufungsbegründung bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Vorinstanz die erhobenen mehreren Ansprüche aus einem einheitlichen, alle Ansprüche erfassenden Grund, zuerkannt hat (BGH, Urteil v. 27.9.2000, XII ZR 281/98; Ball, Reichold jew. a.a.O).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70065
OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2014,70065)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2014 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2014,70065)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 11 U 92/12 (https://dejure.org/2014,70065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aufgrund fristloser Kündigung des Bauvertrages bzgl. Errichtung eines Einfamilienhauses; Außerordentliche Kündigung des Bauvertrages durch den Bauherrn als Auftraggeber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes; Schwere schuldhafte Verletzung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04

    Kündigung wegen drohendem Verzug nur ausnahmsweise möglich!

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12
    Es müssen also Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist (BGH BauR 1996, 704; Senat, Urt. vom 28.06.2006 - 11 U 48/04 - in: BauR 2008, 1145 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12
    Ein solcher "wichtiger Grund" kann in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses, die eine Fortsetzung des Vertrages für den Auftraggeber unmöglich macht, liegen (BGH BauR 2004, 1613, 1615).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12
    Es müssen also Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist (BGH BauR 1996, 704; Senat, Urt. vom 28.06.2006 - 11 U 48/04 - in: BauR 2008, 1145 ff. m.w.N.).
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