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   OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09   

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https://dejure.org/2009,42094
OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09 (https://dejure.org/2009,42094)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2009 - 12 M 19.09 (https://dejure.org/2009,42094)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2009 - 12 M 19.09 (https://dejure.org/2009,42094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 28 Abs. 1; AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, Sprachkenntnisse, Altfälle, Beurteilungszeitpunkt, Übergangsregelung, Verpflichtungsklage, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Schutz von Ehe und Familie

  • sweh.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweis Sprachkenntnisse könnte verfassungswidrig sein

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09
    Im Hinblick darauf, dass es sich hierbei um eine schwierige, bislang weder obergerichtlich noch höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage handelt, ist der unbemittelten Partei im Interesse der Rechtsschutzgleichheit die Möglichkeit einzuräumen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und ggf. in die höhere Instanz zu bringen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Juni 2006, NVwZ 2006, 1156 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Visums grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 2002, BVerwGE 115, 352).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09

    Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats ein - wie die Klägerin - im Ausland lebender Ehegatte, der ein auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug gerichtetes Klageverfahren betreibt, nicht darauf verwiesen werden, von seinem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB zu fordern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

    Bei der Prüfung der Bedürftigkeit des nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) ist nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg ist bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 -, vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 -, vom 19. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 - juris und vom 9. Januar 2013 - OVG 3 M 92.12 -).
  • VG Berlin, 27.04.2016 - 12 K 268.15

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

    Denn bei der Prüfung der Bedürftigkeit des nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) ist nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 - juris).
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