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   LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05   

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LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,3196)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,3196)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 12 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,3196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unzulässiges Teilurteil bei subjektiver Klagehäufung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9, § 10 AÜG, § 613 a BGB, § 61, § 260, § 301, § 524 ZPO
    Unzulässiges Teilurteil bei subjektiver Klagehäufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kosten eines Berufungsverfahrens bei beiderseitigen Berufungsrücknahmen ; Kostenfolgen der Rücknahme einer unzulässigen Anschlussberufung ; Erforderlichkeit der Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Entscheidungen in ein und demselben Rechtsstreit ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 9, § 10 AÜG, § 613 a BGB, § 61, § 260, § 301, § 524 ZPO
    Unzulässiges Teilurteil bei subjektiver Klagehäufung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des Leiharbeitnehmers - unzulässiges Teilurteil entgegen arbeitnehmerseits festgelegter Prüfungsfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Zwar erfordert die Anschlussberufung keine Beschwer (BAG vom 08.09.1998, 3 AZR 368/98, AP Nr. 2 zu § 522 ZPO. Sie setzt jedoch voraus, dass das Begehren des Anschlussberufungsklägers auf mehr als das ihm erstinstanzlich Zugesprochene geht und eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten möglich ist (BGH vom 31.05.1995, NJW 1995, 2563, BLH/Albers, ZPO, 63. Aufl., § 524 Rz. 7).

    Vorliegend hat das Arbeitsgericht einen Teil der Klageforderung gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen; dies wird vom Kläger aber in der Anschlussberufung ohne Angriff gegen das Teilurteil (§ 520 Abs. 3 Nr. 2 u. 3 ZPO) hingenommen (vgl. BGH vom 31.05.1995, a.a.O., BGH vom 02.02.1999, NJW 1999, 1339, BGH vom 22.03.1994, NJW 1994, 2835, OLG Düsseldorf vom 25.01.1996, OLGR Düsseldorf 1996, 72, OLG Zweibrücken vom 22.06.1983, FamRZ 1983, 1046).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Dabei wäre die alternative Klagehäufung mangels echten Wahlrechts unzulässig (Musielak/Foerste, § 260 Rz. 3, 7): Das AÜG räumt dem Leiharbeitnehmer, i.c. dem Kläger, kein Wahlrecht zwischen Verleiher und Entleiher ein (vgl. BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02, n.v.).

    Der Kläger hat es jedoch insoweit nicht auf eine Entscheidung der Kammer ankommen lassen, sondern durch Rücknahme der Anschlussberufung ausschließen wollen, dass zum einen bei Auslegung der Anschlussberufung als selbständig eingelegter Berufung die unzulässigen Berufung der Beklagten zu 1) zu einer (zulässigen) Anschlussberufung werden würde und zum anderen die Kammer etwa im Hinblick auf die erörterte Verwirkungsproblematik (dazu BAG vom 30.01.1991, 7 AZR 239/90, EzAÜG Nr. 68 zu § 10 AÜG Fiktion, BAG vom 13.11.1991, 7 AZR 594/90, RzK IV 1 Nr. 4, BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02. n. v.; ferner BAG vom 12.11.1998, 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311) über die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klageerweiterung negativ entscheiden könnte.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Macht der (Leih-)Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, bedarf es der Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses [Anschluss an BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB].

    Zur prozessual kohärenten Klärung der Ungewissheit muss es ihm ermöglicht werden, im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl den bisherigen Arbeitgeber ("Verleiher") als auch den neuen Arbeitgeber ("Entleiher") in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB, BAG vom 24.06.2004, 2 AZR 208/03, ZTR 2005, 160).

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Nach materiellem Recht schließen sich ein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Vertragsarbeitgeber (Verleiher) und ein Arbeitsverhältnis mit dem Fiktionsarbeitgeber nach § 10 AÜG (Entleiher) einander aus (BGH vom 18.07.2000, NJW 2000, 3492, BAG vom 28.06.2000, 7 AZR 100/99, NZA 2000, 1160).

    b) Danach kann dahinstehen, ob durch Teilurteil vorab nur die Beklagte zu 1) zur Zahlung des Lohns für September und Oktober 2004 verurteilt werden durfte und ob das vom Kläger insoweit reklamierte Gesamtschuldverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher (dazu BGH vom 18.07.2000, a.a.O., Sandmann/Marschall, AÜG, § 10 Nr. 8; dgg. ErfK/Wank, 5. Aufl., § 9 AÜG Rz. 7, HWK/Pods, § AÜG Rz. 9) eine einheitliche Entscheidung notwendig machte.

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Vorliegend hat das Arbeitsgericht einen Teil der Klageforderung gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen; dies wird vom Kläger aber in der Anschlussberufung ohne Angriff gegen das Teilurteil (§ 520 Abs. 3 Nr. 2 u. 3 ZPO) hingenommen (vgl. BGH vom 31.05.1995, a.a.O., BGH vom 02.02.1999, NJW 1999, 1339, BGH vom 22.03.1994, NJW 1994, 2835, OLG Düsseldorf vom 25.01.1996, OLGR Düsseldorf 1996, 72, OLG Zweibrücken vom 22.06.1983, FamRZ 1983, 1046).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Dies hat entsprechend allgemeiner prozessualer Obliegenheit primär dadurch zu geschehen, dass der Kläger explizit die Prüfungsreihenfolge angibt (vgl. BAG vom 18.04.2002, 8 AZR 346/01, NZA 2002, 1207).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Der Kläger hat es jedoch insoweit nicht auf eine Entscheidung der Kammer ankommen lassen, sondern durch Rücknahme der Anschlussberufung ausschließen wollen, dass zum einen bei Auslegung der Anschlussberufung als selbständig eingelegter Berufung die unzulässigen Berufung der Beklagten zu 1) zu einer (zulässigen) Anschlussberufung werden würde und zum anderen die Kammer etwa im Hinblick auf die erörterte Verwirkungsproblematik (dazu BAG vom 30.01.1991, 7 AZR 239/90, EzAÜG Nr. 68 zu § 10 AÜG Fiktion, BAG vom 13.11.1991, 7 AZR 594/90, RzK IV 1 Nr. 4, BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02. n. v.; ferner BAG vom 12.11.1998, 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311) über die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klageerweiterung negativ entscheiden könnte.
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99

    Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Ist - wie hier - mangels Zustellung der gegen die Beklagte zu 2) erweiterten Klage bis zum Termin am 10.03.2005 - ein Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten zu 2) nicht begründet gewesen, kann losgelöst von der Frage der Zulässigkeit der Klageänderung (§ 263 ZPO) die Klage nicht im Wege der Anschlussberufung auf einen erstinstanzlich noch nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten erweitert werden (BGH vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Der Kläger hat es jedoch insoweit nicht auf eine Entscheidung der Kammer ankommen lassen, sondern durch Rücknahme der Anschlussberufung ausschließen wollen, dass zum einen bei Auslegung der Anschlussberufung als selbständig eingelegter Berufung die unzulässigen Berufung der Beklagten zu 1) zu einer (zulässigen) Anschlussberufung werden würde und zum anderen die Kammer etwa im Hinblick auf die erörterte Verwirkungsproblematik (dazu BAG vom 30.01.1991, 7 AZR 239/90, EzAÜG Nr. 68 zu § 10 AÜG Fiktion, BAG vom 13.11.1991, 7 AZR 594/90, RzK IV 1 Nr. 4, BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 269/02. n. v.; ferner BAG vom 12.11.1998, 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311) über die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klageerweiterung negativ entscheiden könnte.
  • BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93

    Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
    Vorliegend hat das Arbeitsgericht einen Teil der Klageforderung gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen; dies wird vom Kläger aber in der Anschlussberufung ohne Angriff gegen das Teilurteil (§ 520 Abs. 3 Nr. 2 u. 3 ZPO) hingenommen (vgl. BGH vom 31.05.1995, a.a.O., BGH vom 02.02.1999, NJW 1999, 1339, BGH vom 22.03.1994, NJW 1994, 2835, OLG Düsseldorf vom 25.01.1996, OLGR Düsseldorf 1996, 72, OLG Zweibrücken vom 22.06.1983, FamRZ 1983, 1046).
  • OLG Hamm, 29.04.1987 - 5 UF 521/86

    Anspruch auf Unterhaltsleistungen; Anordnung einer einstweiligen Verfügung

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 594/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

    Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 368/98

    Verlängerung der Begründungsfrist für eine selbständige Anschlußberufung

  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • OLG Frankfurt, 03.02.2003 - 2 W 46/02

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Partei wegen Nichterscheinens

  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    Das sich danach ergebende "Eventualverhältnis" darf das Gericht nicht mehr umtauschen (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - Juris Rn. 27, Kammer 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - Juris Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

    Macht der (Leih-) Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass er sein nach dem äußeren Schein widersprüchliches Anliegen durch Bestimmung eines prozessualen Rangverhältnisses verdeutlicht (so ausdrücklich und zutreffend: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 Sa 484/05 -, juris im Anschluss an BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Das sich danach ergebende "Eventualverhältnis" darf das Gericht nicht mehr umtauschen (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - Juris Rn. 27, Kammer 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - Juris Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Demgegenüber sind sowohl die alternative wie auch die eventuelle subjektive Klagehäufung unzulässig (BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - Rn. 36, BAG 23.02.2010 - 2 AZR 959/08 - Rn. 35, Kammer 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - Rn. 14).
  • LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12

    Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang -

    Eine solche ist nicht zulässig (BAG 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - BAGE 73, 30; BAG 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 5; LAG Düsseldorf 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - MDR 2006, 217; LAG Bremen 10.09.1999 - 3 Sa 132/99 - Juris) , weil sich die Bedingung des Obsiegens oder Unterliegens gegen einen Streitgenossen für den anderen nicht als prozessuale, sondern als außerprozessuale Bedingung darstellt.
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    Demgegenüber sind sowohl die alternative wie auch die eventuelle subjektive Klagehäufung unzulässig (BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - Rn. 36, BAG 23.02.2010 - 2 AZR 959/08 - Rn. 35, Kammer 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 Sa 676/05

    Schadensersatz gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen entgangener

    II.Aus den vorgenannten Gründen müssen die Kläger mit ihrer Berufung, die als Anschlussberufung zulässig ist (BAG, Urteil vom 08.09.1998, 3 AZR 368/98, AP Nr. 2 zu § 522 ZPO, Kammerbeschluss vom 29.07.2005, 12 Sa 484/05), erfolglos bleiben.
  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12

    Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein

    Macht der (Leih-) Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass er sein nach dem äußeren Schein widersprüchliches Anliegen durch Bestimmung eines prozessualen Rangverhältnisses verdeutlicht (so ausdrücklich und zutreffend: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 Sa 484/05 -, juris im Anschluss an BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 -, juris).
  • ArbG Hagen, 23.02.2021 - 5 Ca 994/20

    Zu den Voraussetzungen für einen Betriebs-(teil-)übergang

    An der Zulässigkeit der vorliegenden Entscheidung durch Teilurteil ändert sich auch nichts durch den mit dem Schriftsatz des Klägers vom 17.02.2021 (Blatt 277 der Akte) angesprochenen Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 -.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 26.08.2005 - 12 Sa 484/05   

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LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2005 - 12 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,35842)
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