Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8935
OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03 (https://dejure.org/2005,8935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2005 - 12 U 1077/03 (https://dejure.org/2005,8935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 12 U 1077/03 (https://dejure.org/2005,8935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Widerrufsgrundes nach Art eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer als unwiderruflich vereinbarten Kaufoption; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Widerrufsgrundes bei einer wesentlichen Änderung der Umstände; Formfreie Erklärung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 311b Abs. 1 n.F.; ; BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Widerrufsgrund nach Art eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer als unwiderruflich vereinbarten Kaufoption

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerrufsgrund trotz Kaufoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Die für Grundstückskaufverträge vom Gesetz (§ 311b BGB n.F., § 313 BGB a.F.) vorausgesetzte Form der notariellen Beurkundung wird in der Rechtsprechung nur für eine Rückübertragungspflicht nach einem vollzogenen Grundstückskaufvertrag verlangt (BGHZ 83, 395, 397).

    Soweit keine Rückübertragungsverpflichtung im Raum steht, kann auch ein Grundstückskaufvertrag formfrei aufgehoben werden (BGHZ 83, 395, 398).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache nicht zu, nachdem die rechtlichen Ansätze zur Lösung von einer Kaufoption aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufhebung von Grundstückskaufverträgen entnommen werden können, so etwa bezüglich der Frage der Formfreiheit (BGHZ 83, 395, 397 f.; BGH WM 1964, 509, 510).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1990 - 9 U 93/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Er liegt vor, wenn sich in der Zeit seit der Angebotsabgabe die Voraussetzungen für den Antragenden, von denen er für den Empfänger erkennbar bei seinem Angebot ausgegangen ist, so wesentlich geändert haben, dass ihm die Bindung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 88, 90; Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. II, 1965, § 35 I 3 d, S. 643 f.; Kramer, in: MünchKomm-BGB, 4. Aufl., § 145 Rn. 13; Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 8. Aufl., § 29 Rn. 36; Soergel/Wolf, BGB § 145 Rn. 13; Staudinger/Bork, BGB § 145 Rn. 22).

    Ihr Gedanke ist aber auf einseitige Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden; denn die Bindungswirkung des einseitigen Vertragsangebots kann nicht über diejenige eines Vertrages hinausgehen, für den das Leistungsstörungsrecht gilt (OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 88, 90).

    Die Entscheidung des Senats stimmt mit OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 88, 90 überein; divergierende Rechtsprechung liegt nicht vor.

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 154/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Vor dem Vollzug eines Grundstückskaufvertrages genügt eine mündliche Aufhebungsvereinbarung (vgl. BGH WM 1964, 509, 510).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache nicht zu, nachdem die rechtlichen Ansätze zur Lösung von einer Kaufoption aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufhebung von Grundstückskaufverträgen entnommen werden können, so etwa bezüglich der Frage der Formfreiheit (BGHZ 83, 395, 397 f.; BGH WM 1964, 509, 510).

  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht die Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46, 50; BGH NJW 1981, 447, 448).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht die Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46, 50; BGH NJW 1981, 447, 448).
  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Diese Rechtslage entspricht derjenigen bei der Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 386, 387 f.).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Trotz Fehlens eines Geschäftswillens liegt in diesem Fall eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie so aufgefasst hat (BGHZ 91, 324, 329 f.; 109, 171, 177).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Trotz Fehlens eines Geschäftswillens liegt in diesem Fall eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie so aufgefasst hat (BGHZ 91, 324, 329 f.; 109, 171, 177).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1987 - V ZR 171/86 - (NJW-RR 1988, 265) geht deshalb fehl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht