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   OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04   

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https://dejure.org/2005,11681
OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04 (https://dejure.org/2005,11681)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.06.2005 - 12 U 16/04 (https://dejure.org/2005,11681)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 12 U 16/04 (https://dejure.org/2005,11681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Durchführung einer Parteivernehmung von Amts wegen; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Parteivernehmung im Hinblick auf die prozessuale Waffengleichheit; Bestimmung von Kriterien der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen; Freie Würdigung der ...

  • Judicialis

    BGB § 641; ; ZPO § 287; ; ZPO § 288 Abs. 1; ; ZPO § 288 Abs. 3; ; ZPO § 448; ; ZPO § 453; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung einer Parteivernehmung durch das Gericht ohne Rücksicht auf die Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Parteivernehmung von Amts wegen bei fehlendem Beweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 31.05.1999 - V 13/99

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland; Verzicht auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Nach Durchführung eines vom Beklagten angestrengten Beweissicherungsverfahrens (11 OH 13/99 LG Trier) hat die Klägerin Nachbesserungsarbeiten ausgeführt und den Beklagten zur Zahlung des restlichen Werklohns bis zum 2. September 1998 aufgefordert (Bl. 15 GA); der Beklagte zahlte indes nicht.

    Das Landgericht hat - ergänzend zu dem Beweissicherungsverfahren 11 OH 13/99 - Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens des Dipl. Ing.

    Im Beweissicherungsverfahren 11 OH 13/99 des Landgerichts Trier wurde eine Beanstandung zwar erhoben, aber nicht bereits in der Antragsschrift vom 14. Mai 1999, sondern erst in einer Ergänzungsschrift vom 21. Dezember 1999.

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Das war hier geboten, weil es bezüglich des eigentlichen Vertragsschlusses um ein Telefongespräch zwischen dem Inhaber der Klägerin und dem Beklagten ging (zu vier-Augen-Gesprächen vgl. EGMR NJW 1995, 1413; BVerfG NJW 2001, 2531; BGH, NJW 1999, 363, f.), wohingegen der Beklagte für eine Reihe von Vorgesprächen und für das dort von der Klägerin unterbreitete Angebot auf die Zeigen T...... und H.

    Davon ist freilich nur dann Gebrauch zu machen, wenn bisher eine non-liquet-Situation gegeben ist und für die Richtigkeit der Behauptungen der Partei, deren Vernehmung in Betracht gezogen wird, eine Anfangswahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGHZ 150, 334, 341; BGH NJW 1999, 363, 364).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Dass Minderung eingewandt wurde, hat das Landgericht zu Recht auch zum Anlass genommen, die Werklohnforderung als fällig anzusehen (vgl. BGHR BGB § 641 Fälligkeit 4).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Das gilt für die gesamte Aussage und nicht nur für die Erklärungen, die mit den gegnerischen Behauptungen nicht übereinstimmen (vgl. BGHZ 129, 108, 110).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Davon ist freilich nur dann Gebrauch zu machen, wenn bisher eine non-liquet-Situation gegeben ist und für die Richtigkeit der Behauptungen der Partei, deren Vernehmung in Betracht gezogen wird, eine Anfangswahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGHZ 150, 334, 341; BGH NJW 1999, 363, 364).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Das war hier geboten, weil es bezüglich des eigentlichen Vertragsschlusses um ein Telefongespräch zwischen dem Inhaber der Klägerin und dem Beklagten ging (zu vier-Augen-Gesprächen vgl. EGMR NJW 1995, 1413; BVerfG NJW 2001, 2531; BGH, NJW 1999, 363, f.), wohingegen der Beklagte für eine Reihe von Vorgesprächen und für das dort von der Klägerin unterbreitete Angebot auf die Zeigen T...... und H.
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 16/04
    Das war hier geboten, weil es bezüglich des eigentlichen Vertragsschlusses um ein Telefongespräch zwischen dem Inhaber der Klägerin und dem Beklagten ging (zu vier-Augen-Gesprächen vgl. EGMR NJW 1995, 1413; BVerfG NJW 2001, 2531; BGH, NJW 1999, 363, f.), wohingegen der Beklagte für eine Reihe von Vorgesprächen und für das dort von der Klägerin unterbreitete Angebot auf die Zeigen T...... und H.
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