Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5276
OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,5276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Titel; Verwirkung; Verjährungsfrist; Zeitmoment

  • Judicialis

    BGB § 1585b Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 621 d; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Der BGH (FamRZ 99, 1422) hatte sich im Rahmen einer Prozeßkostenhilfeentscheidung mit der Frage zu befassen.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und dieses Urteil möglicherweise von der Entscheidung BGH FamRZ 99, 1422 abweicht (§§ 621 d, 546 ZPO).

  • OLG Hamm, 17.06.1997 - 3 UF 253/96

    Voraussetzungen an die Durchführung einer Zwangsvollstreckung; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Hamm (FamRZ 98, 1189) geht grundsätzlich ebenso wie das OLG Karlsruhe davon aus, daß an die Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche erhöhte Anforderungen gestellt werden müßten.
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Zwar mag es bei niedrigeren Einkommmensverhältnissen nicht erforderlich sein, daß der Schuldner konkrete Vertrauensinvestitionen in seine Nichtinanspruchnahme darlegt (BGH FamRZ 88, 370,373; ferner die vom FamG zitierte Entscheidung OLG Hamm FamRZ 96, 1239).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Stuttgart (FamRZ 99, 859) hat sich gleichfalls der Meinung des OLG Karlsruhe angeschlossen.
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 5 UF 244/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Zwar mag es bei niedrigeren Einkommmensverhältnissen nicht erforderlich sein, daß der Schuldner konkrete Vertrauensinvestitionen in seine Nichtinanspruchnahme darlegt (BGH FamRZ 88, 370,373; ferner die vom FamG zitierte Entscheidung OLG Hamm FamRZ 96, 1239).
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Demgegenüber meint das Kammergericht Berlin (FamRZ 94, 771), daß auch bei titulierten Ansprüchen bereits nach einem Jahr der Untätigkeit das Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sei, da es bei einem titulierten Unterhalt sogar näher läge, daß der Gläubiger die Forderung zeitnah durchsetze.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Das OLG Karlsruhe ( FamRZ 93, 1456 ) hat in einem Fall, in dem ein rechtskräftig verurteilter Unterhaltsschuldner mehr als 10 Jahre keinen Kindesunterhalt gezahlt hatte, die Auffassung vertreten, daß für die Verwirkung eines titulierten Unterhalts ein strengerer Maßstab angelegt werden müsse als bei nicht tituliertem Unterhalt, denn nur in einem besonderen Ausnahmefall könne dem Titelgläubiger die zwangsweise Durchsetzung seines rechtskräftig festgestellten Anspruchs verweigert werden.
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
    Denn die Anpassung kann aufgrund allgemein zugänglicher Daten durchgeführt werden; daß im Einzelfall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muß, wie es hier 1991 geschehen ist, schließt die Vollstreckbarkeit der Wertsicherungsklausel nicht aus (offengelassen in BGH FamRZ 89, 267).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23095
OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,23095)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,23095)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2001 - 12 UF 114/00 (https://dejure.org/2001,23095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht