Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.05.2008 - 12 W 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auch für künftige Schäden aufgrund eines Unfalls bei einem Go-Kart-Rennen wegen regelwidrigen Verhaltens; Anforderungen an die hinreichende Glaubhaftmachung einer Bedürftigkeit des Antragstellers bei fehlenden Angaben über ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StVG § 7; ; StVG § ... 18; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 114 S. 1; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 118 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe; fehlende Bedürftigkeit des Antragstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.02.2008 - 10 O 237/07
- OLG Brandenburg, 08.05.2008 - 12 W 11/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2008 - 12 W 11/08
Es kann daher auch offen bleiben, ob im Streitfall im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 29.01.2008 (VI ZR 98/07, VersR 2008, 540) im Falle des Bestehens einer Privathaftpflichtversicherung der Eltern der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährigen Antragsgegnerin, die ggf. im vorliegenden Fall eintrittspflichtig wäre, die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen wäre. - BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2008 - 12 W 11/08
Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe kann die Rechtsbeschwerde nur wegen Verfahrensfragen oder Fragen über die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zugelassen werden (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
- LAG Hamm, 06.02.2018 - 5 Ta 51/18
Versagung der Prozesskostenhilfe bei unzureichenden Angaben zur Einkommenslage …
Vielmehr ist sie zur Glaubhaftmachung der Schlüssigkeit und Richtigkeit ihrer Angaben gehalten, dem Gericht zu erläutern, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet (LAG Hamm, Beschl. v. 28.09.2016, 5 Ta 277/16, n.v.; LAG Hamm, Beschl. v. 02.10.2013, 5 Ta 493/13, n.v.; Beschl v. 23.07.2013, 5 Ta 335/13; n.v.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.05.2008, 12 W 11/08, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 27.07.2005, 4 Ta 735/04, juris .