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   OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10   

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https://dejure.org/2010,6817
OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10 (https://dejure.org/2010,6817)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2010 - 13 AR 1/10 (https://dejure.org/2010,6817)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 13 AR 1/10 (https://dejure.org/2010,6817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gaslieferungsvertrag: Umfang der gesetzlichen Spezialzuständigkeit des Kartellsenats bei negativem Kompetenzkonflikt; Anknüpfungspunkt für die sachliche Zuständigkeit bei der Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB; § 102 EnWG; § 106 EnWG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen Kartellsenats für die Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen Kartellsenats für die Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen Kartellsenats für die Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 7 O 175/09
  • OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    Die Rechtsfrage, ob die Preiserhöhungen der Klägerin der Billigkeit gemäß § 315 BGB entsprechen, ist nicht mit den Regelungen des EnWG zu beantworten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 138/07, zitiert nach juris).

    c) Die Frage der Billigkeit ist vielmehr auf der Grundlage der berechtigten Interessen beider Parteien an der Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung, etwa durch Weitergabe gestiegener Bezugskosten, zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008, a.a.O., Rdnr. 30; auch OLG München, a.a.O., Rdnr. 14).

  • OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    Zur Begründung hat es auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (4 AR 16/10) Bezug genommen, die einen gleichgelagerten Fall betroffen habe und in der weder eine Einschlägigkeit des EnWG noch die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses angenommen worden sind.

    Auch § 1 EnWG, auf den das Amtsgericht in seinem Verweisungsbeschluss rekurriert, enthält lediglich eine Zweckbeschreibung, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10, Rechtsprechungsdatenbank der Nds. OLGs, Ziffer II Nr. 2 b, aa; OLG München, a.a.O., Rdnr. 14).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    17 aa) Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 26.11.2008, 1 BvR 670/08, zitiert nach juris, Rdnr. 14).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    Jedoch besteht aus rechtsstaatlichen Gründen ausnahmsweise dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20.08.2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27.05.2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17a m.w.N.).
  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen gesetzliche Zuständigkeit für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.05.2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rdnr. 5 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10
    Jedoch besteht aus rechtsstaatlichen Gründen ausnahmsweise dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20.08.2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27.05.2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

    Streitgegenständlich ist nicht, ob die Klägerin nach § 36 EnWG zur Gasversorgung des Beklagten verpflichtet ist, sondern Anspruchsgrundlage ist allein der zwischen den Parteien unstreitig bestehende Gaslieferungsvertrag (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2010, 13 AR 1/10; OLG München, Beschluss vom 15.5.2009, AR (K) 7/09; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.7.2010, 14 UH 12/10, ZNER 2010, 406).

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG NJW 2009, 1584; OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2010, 13 AR 5/19 und vom 27.5.2010, 13 AR 1/10; OLG München, Beschluss vom 15.5.2009, AR (K) 7/09).

    Damit hat es den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt (OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2010, 13 AR 5/19 und vom 27.5.2010, 13 AR 1/10; OLG München, Beschluss vom 15.5.2009, AR (K) 7/09).

  • OLG Oldenburg, 03.01.2011 - 5 AR 35/10

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im

    Die Frage der Billigkeit ist auf der Grundlage der berechtigten Interessen beider Parteien an der Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung, etwa durch Weitergabe gestiegener Bezugskosten, zu entscheiden (OLG Celle 13 AR 1/10 (Kart) vom 27.05.2010 Tz. 11 ff).

    Bei der angestrebten Preisgünstigkeit handelt es sich hingegen nicht um einen Rechtsbegriff, über den nach Maßgabe des EnWG eine Entscheidung zu treffen wäre, die wiederum für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Beklagten vorgreiflich sein könnte (OLG Celle 13 AR 1/10 (Kart) vom 27.05.2010 Tz. 11 ff; OLG München OLGR 2009, 399).

  • OLG Celle, 01.10.2010 - 13 AR 5/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat; Bestimmung des

    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen gesetzliche Zuständigkeit für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG und für kartellrechtliche Sachen nach § 87 Satz 1, § 91 GWB analog auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009 - AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rdnr. 5 m.w.N.; OLG Celle, Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - 13 AR 1/10, WuW/E DE-R 2955, 2956 f. und vom 1. Juni 2010 - 13 AR 2/10, zitiert nach juris Tz. 8).
  • AG Düsseldorf, 17.08.2011 - 43 C 7062/10

    Grundsätze zur Unterscheidung von Sondervertragskunden gegenüber

    Alleine der Umstand, dass hierbei möglicherweise auch Grundgedanken des EnWG zu erwägen sind, genügt nicht, um von einer Vorentscheidung nach diesem Gesetz, von der die spätere Entscheidung des Gerichts abhängt, zu sprechen (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.03.2010, Az. 4 AR 16/10; Beschl. v. 10.03.2010, Az. 4 AR 17/10; Beschl. v. 27.05.2010, Az. 13 AR 1/10; Beschl. v. 01.10.2010, Az. 13 AR 5/10; OLG München, Beschl. v. 15.05.2009, Az. AR (K) 7/09; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2008, Az. 21 AR 14/08).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14

    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG NJW 2009, 1584; OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2010, 13 AR 5/19 und vom 27.5.2010, 13 AR 1/10; OLG München, Beschluss vom 15.5.2009, AR (K) 7/09).
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