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   LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4591
LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07 (https://dejure.org/2007,4591)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07 (https://dejure.org/2007,4591)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2007 - 13 Ta 130/07 (https://dejure.org/2007,4591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Bestellung; Einigungsstelle; Streit; Vorsitzender; Anzahl; Beisitzer; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Dienstplan, Berücksichtigung; Hilfsantrag; Kosten; Beschwerdeverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 S. 2 RVG; § 33 RVG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG; § 1 S. 2 GKG; § 45 Abs. 1 S. 2 GKG; § 98 ArbGG
    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Bestellung; Einigungsstelle; Streit; Vorsitzender; Anzahl; Beisitzer; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Dienstplan, Berücksichtigung; Hilfsantrag; Kosten; Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts bei Streitigkeiten um die Zuständigkeit der Einigungsstelle; Gegenstandswert bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit; Gerichtskostenfreiheit für das Beschwerdeverfahren bzgl. der Festsetzung eines Gegenstandswerts

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 1 S. 2; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 98

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zuständigkeit der Einigungsstelle und Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer - wertmäßige Berücksichtigung schriftsätzlicher Auseinandersetzung mit Hilfsanträgen - Kostenpflicht der Streitwertbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbare Regelung zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zurückgegriffen werden, wonach es in erster Linie auf die Bedeutung der Angelegenheit ankommt; daneben kann im Einzelfall der Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit eine Rolle spielen (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047; siehe auch § 48 Abs. 2 S. 1 GKG).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07
    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE BRAGO Nr. 50 zu § 8; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn. 313).
  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 13 Ta 656/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Person; Vorsitzender; Anzahl;

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07
    Was den Streit der Beteiligten um die Errichtung einer Einigungsstelle einschließlich der Bestellung des Vorsitzenden und der Festlegung der Anzahl der Beisitzer angeht, hat das Arbeitsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der für Gegenstandswertbeschwerden zuständigen beiden Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (zuletzt Beschluss vom 30.10.2006 - 13 Ta 656/06) zu Recht den Wert des Gegenstandes insgesamt auf 8.000,00 EUR festgelegt.
  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07
    AR-Blattei ES 160.13 Nr. 97; vgl. auch: GK-ArbGG/Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 105; andere Auffassung bereits früher: LAG Niedersachsen, Beschluss vom 22.03.1988 - JurBüro 1988, 998; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 10; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 12 Rz. 132 m.w.N.) festgehalten werden, die nach § 10 Abs. 3 BRAGO (jetzt § 33 Abs. 3 RVG) erhobene Streitwertbeschwerde habe an der Kostenfreiheit des § 2 Abs. 2 GKG für das Beschlussverfahren teil (so jetzt auch LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40,-- EUR beruht auf § 1 Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491; LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07 -).
  • LAG Hamm, 16.11.2007 - 13 Ta 524/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtlich; vermögensrechtlich;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 10 Ta 755/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 754/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahme; Versetzung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07.
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 750/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 18.02.2008 - 10 Ta 749/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 31.03.2008 - 13 Ta 138/08

    Gegenstandswert; Streitwert; Mitbestimmungsrecht; Unterlassung;

    Die Entscheidung über die Auferlegung der Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07; Beschluss vom 23.04.2007 - 13 Ta 130/07).
  • LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 250/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilantrag zur Beachtung des

    Die Entscheidung über die Auferlegung von Gebühren in Höhe von 20,-- EUR wegen des teilweisen Unterliegens der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates mit der Beschwerde beruht auf § 1 Satz 2 GKG i.V.m Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG ( 23.04.2007 - 13 Ta 130/07; 18.09.2009 - 13 Ta 492/09).
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