Weitere Entscheidungen unten: AG Potsdam, 15.08.2016 | EGMR

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2016 - X B 130, 131/15, X B 130/15, X B 131/15   

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https://dejure.org/2016,6711
BFH, 25.02.2016 - X B 130, 131/15, X B 130/15, X B 131/15 (https://dejure.org/2016,6711)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2016 - X B 130, 131/15, X B 130/15, X B 131/15 (https://dejure.org/2016,6711)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - X B 130, 131/15, X B 130/15, X B 131/15 (https://dejure.org/2016,6711)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 5, EStG § 7g Abs 1, EStG § 15, FGO § 73 Abs 1 S 1 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, FGO § 135 Abs 2, EStG VZ 2010
    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • Bundesfinanzhof

    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 5 EStG 2009, § 7g Abs 1 EStG 2009, § 15 EStG 2009, § 73 Abs 1 S 1 Alt 1 FGO
    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • IWW

    § 73 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 15 des Einkommensteuergesetzes, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 7g Abs. 1 EStG, § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des ...

  • rewis.io

    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 7g Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 7g Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Investitionsabzugsbetrag: mehrere gewerbliche Betätigungen (Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines Autohauses) als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Auszug aus BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
    Das Finanzgericht (FG) kam unter Zugrundelegung der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 15. September 2010 X R 21/08 (BFH/NV 2011, 235) und vom 24. Oktober 2012 X R 36/10 (BFH/NV 2013, 252) "im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände des Streitfalls" zu der Überzeugung, dass der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstelle.

    Der Senat hat in seinen bereits von der Vorinstanz angeführten Urteilen in BFH/NV 2011, 235 (unter II.2.a. aa) und BFH/NV 2013, 252 (unter II.1.a) klargestellt, dass es für die Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, auch bei der nachträglichen Anschaffung bzw. dem Betrieb von Photovoltaikanlagen stets auf das Gesamtbild der Verhältnisse ankommt.

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und

    Auszug aus BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
    Das Finanzgericht (FG) kam unter Zugrundelegung der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 15. September 2010 X R 21/08 (BFH/NV 2011, 235) und vom 24. Oktober 2012 X R 36/10 (BFH/NV 2013, 252) "im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände des Streitfalls" zu der Überzeugung, dass der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstelle.

    Der Senat hat in seinen bereits von der Vorinstanz angeführten Urteilen in BFH/NV 2011, 235 (unter II.2.a. aa) und BFH/NV 2013, 252 (unter II.1.a) klargestellt, dass es für die Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, auch bei der nachträglichen Anschaffung bzw. dem Betrieb von Photovoltaikanlagen stets auf das Gesamtbild der Verhältnisse ankommt.

  • FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14

    Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer

    Auszug aus BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
    Die Beschwerde der Kläger zu 1. und 2. wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 1. Juli 2015 5 K 842/14 betreffend die Einkommensteuer 2010 und die Beschwerde des Klägers zu 1. gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 1. Juli 2015  5 K 843/14 betreffend den Gewerbesteuermessbetrag 2010 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Revision gegen das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 2050 veröffentlichte Urteil betreffend die Einkommensteuer für 2010 und das gleichfalls am 1. Juli 2015 gesondert ergangene Urteil betreffend den Gewerbesteuermessbetrag für 2010 (5 K 843/14) ließ das FG nicht zu.

  • BFH, 10.11.2010 - VIII B 159/09

    Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten

    Auszug aus BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
    Damit fehlt es ihr aber an der erforderlichen Abstraktheit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300, unter b, und vom 10. August 2011 V B 84/10, BFH/NV 2011, 2010, unter 2.c; s. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 41, vorletzter Absatz).
  • BFH, 10.08.2011 - V B 84/10

    Auslegung einer Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
    Damit fehlt es ihr aber an der erforderlichen Abstraktheit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2010 VIII B 159/09, BFH/NV 2011, 300, unter b, und vom 10. August 2011 V B 84/10, BFH/NV 2011, 2010, unter 2.c; s. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 41, vorletzter Absatz).
  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Dies gilt umso mehr angesichts dessen, dass Einkünfte aus dem Betrieb von BHKW --ebenso wie solche aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen-- auch ansonsten als gewerbliche Betätigung qualifiziert werden (z.B. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 X B 130, 131/15, BFH/NV 2016, 915).
  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betrieb und Veräußerung einer

    Dasselbe gilt für die vom Kl angeführten baurechtlichen Aspekte (vgl. auch: BFH-Urteile vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BStBl II 2014, 372, und BFH-Beschluss vom 25. Februar 2016 X B 130, 131/15, BFH/NV 2016, 915, in denen jeweils die Gewerblichkeit der Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage bejaht wird).
  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO kann "zur Fortbildung des Rechts" nur zugelassen werden, wenn im Allgemeininteresse über bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 X B 130, 131/15, BFH/NV 2016, 915, Rz 12; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 41).
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Rechtsprechung
   AG Potsdam, 15.08.2016 - F 131/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,73304
AG Potsdam, 15.08.2016 - F 131/15 (https://dejure.org/2016,73304)
AG Potsdam, Entscheidung vom 15.08.2016 - F 131/15 (https://dejure.org/2016,73304)
AG Potsdam, Entscheidung vom 15. August 2016 - F 131/15 (https://dejure.org/2016,73304)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16

    Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Anzeige

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 15. August 2016 - 44a F 131/15 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   EGMR - 131/15   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,128755
EGMR - 131/15 (https://dejure.org/9999,128755)
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