Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 06.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2002 - 14 UF 78/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8600
OLG Köln, 17.10.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,8600)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,8600)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,8600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 544
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 03.02.2016 - 3 UF 78/15

    Ehescheidungsverfahren: Ausländische Rechtshängigkeit als Verfahrenshindernis;

    Danach steht die Rechtshängigkeit eines ausländischen Verfahrens der Rechtshängigkeit bei einem inländischen Gericht nach dem autonomen Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) gleich, wenn Parteien und Streitgegenstand identisch sind und die ausländische Entscheidung hier anzuerkennen ist (BGH, FamRZ 1992, 1060, 1061; BGH, NJW 1987, 3083; OLG Köln, FamRZ 2003, 544; OLG Hamburg, IPRax 1992, 38, 39).
  • OLG Koblenz, 26.11.2008 - 9 UF 653/06

    Scheidung iranischer Staatsangehöriger: Ehescheidung und Sorgerechtsentscheidung

    Danach ist das deutsche Gericht, bei dem eine Ehesache anhängig ist, auch für die Entscheidung über die dort genannten Folgesachen zuständig (OLG Köln, FamRZ 2003, 544).
  • OLG Hamm, 11.07.2023 - 9 UF219/21
    Nach dem autonomen Internationalen Zivilverfahrensrecht steht die Rechtshängigkeit eines ausländischen Verfahrens der Rechtshängigkeit bei einem inländischen Gericht gleich, wenn Parteien und Streitgegenstand identisch sind und die ausländische Entscheidung hier anzuerkennen ist (BGH Urteile vom 12. Februar 1992 - XII ZR 25/91 - FamRZ 1992, 1058 juris Rn. 8; und vom 18. März 1987 - IVb ZR 24/86 - FamRZ 1987, 580 juris Rn. 8; OLG Q. FamRZ 2003, 544; OLG Hamburg IPRax 1992, 38, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14550
OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung durch Familiengericht; Unterbringung des Mündels durch den Vormund; Einrichtungsauswahl; Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme

  • Judicialis

    FGG § 59 Abs. 1; ; FGG § ... 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 70 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 70 g Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1800; ; BGB § 1631 b Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zur Entscheidung über eine Unterbringung gemäß § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02
    Eine Unterbringung des Mündels durch seinen Vormund - wie hier - muss durch das Familiengericht gemäß den §§ 1800, 1631 b Satz 1 BGB in Verb. mit § 70 Abs. 1 Satz 3 FGG familiengerichtlich genehmigt werden, wenn das wohlverstandene Interesse des Mündels eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayOLGZ 1981, 306, 307).

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn durch die stationäre Behandlung die Möglichkeit einer Heilung des Untergebrachten genützt werden soll, sondern auch dann, wenn der Mündel sich selbst oder andere gefährdet oder wenn zu seinem Schutz die Absonderung von der Umwelt sachdienlich erscheint (BayOLGZ 1981, 306, 307/308; vgl. BVerfGE 10, 302, 329).

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