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   OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2243
OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03 (https://dejure.org/2003,2243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.2003 - 14 Wx 51/03 (https://dejure.org/2003,2243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 14 Wx 51/03 (https://dejure.org/2003,2243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Reptilienhaltung in Eigentumswohnung und Garten - Giftschlangen und Pfeilfrösche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Gebrauch von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum; Anspruch auf Unterlassen einer Tierhaltung bei daraus resultierender Störung anderer Wohnungseigentümer; Zulässigkeit der Haltung und Züchtung von giftigen Reptilien ...

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungseigentum: Haltung von mehreren Reptilien in einer Eigentumswohnung

  • Judicialis

    WEG § 13; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen zulässiger Reptilienhaltung in Eigentumswohnung und Garten; Amtsermittlungsgrundsatz in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haltung giftiger Tiere kein ordnungsgemäßer Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reptilien in der Eigentumswohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie viele Reptilien verträgt eine Wohnung? - Miteigentümer gehen gegen einen Tierzüchter vor

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haltung von mehreren Reptilien in einer Eigentumswohnung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schildkröten, Giftschlangen, Chamäleons, Kragenechsen, Pfeilgiftfrösche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig - Beängstigte Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Unterlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 951
  • NZM 2004, 551
  • FGPrax 2004, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 19.07.1990 - 20 W 149/90

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Tierhaltung; Haltung; Tiere; Schlangen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03
    Die Haltung solcher Tiere stellt - unabhängig davon, ob Tierhaltung nach der Teilungserklärung beschränkt ist oder nicht - keinen ordnungsgemäßen Gebrauch einer Eigentumswohnung dar, weil sie den hiesigen Vorstellungen über die Haltung von Tieren in Wohnanlagen nicht entspricht (hierzu LG Bochum, NJW-RR 1990, S. 1430; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, S. 1430 f., 1431) und geeignet ist, bei anderen Hausbewohnern die begründete Besorgnis auszulösen, von etwa entwichenen Tieren geschädigt zu werden.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03
    Etwa vohandene eigene Sachkunde hätte es darzulegen (vgl. hierzu etwa Bay ObLG, MDR 1980, S. 313 f.; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff.).
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03
    Etwa vohandene eigene Sachkunde hätte es darzulegen (vgl. hierzu etwa Bay ObLG, MDR 1980, S. 313 f.; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Bei der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Frage, ob das Freifliegen der Edeltauben für den Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil begründet, ist - wie auch bei der Wesentlichkeit im Rahmen des § 906 BGB (vgl. neben dem obigen Nachweis noch OLG Celle NJW-RR 1989, 783; OLG Düsseldorf OLGZ 80, 16; OLG Hamm DWW 1989, 257) - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, nicht auf konkrete Befindlichkeiten (vgl. zur Tierhaltung: Senat OLGZ 1990, 414; OLG Karlsruhe WuM 2004, 226).

    Soweit es sich bei Tauben um Haustiere handelt, die überdies - wie vorliegend - tiermedizinisch betreut und in hygienisch einwandfreier Form gehalten werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass weite Kreise der Bevölkerung ein Unbehagen gegenüber diesen Tieren hegen, wie dies etwa gegenüber Schlangen und Ratten (vgl. Senat OLGZ 1990, 414) oder giftigen Schlangen/Fröschen oder nichtgiftigen Reptilien (vgl. OLG Karlsruhe WuM 2004, 226) der Fall sein mag.

  • AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17

    Halten von Waranen und Aufzucht von Chamäleons rechtfertigen fristlose Kündigung

    Das Halten exotische Tiere, auf die Mitbewohner allgemein mit Abscheu, Ekel oder Angst reagieren, gehört nicht zum Wohngebrauch (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 951).
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