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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08, 15 Sa 949/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17852
LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08, 15 Sa 949/08 (https://dejure.org/2008,17852)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2008 - 15 Sa 283/08, 15 Sa 949/08 (https://dejure.org/2008,17852)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2008 - 15 Sa 283/08, 15 Sa 949/08 (https://dejure.org/2008,17852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen entgangener Bonuszahlung bei nicht getroffener Zielvereinbarung; Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Anregung eines Gesprächs über die Zielvereinbarung vor Ablauf einer Zielperiode; Folgen einer schuldhaften Unterlassung ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen entgangener Bonuszahlung bei nicht getroffener Zielvereinbarung; Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Anregung eines Gesprächs über die Zielvereinbarung vor Ablauf einer Zielperiode; Folgen einer schuldhaften Unterlassung ...

  • Judicialis

    BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 283 Satz 1; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 310 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung ? Initiativlast für Festlegung der Ziele liegt beim Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 19 (Leitsatz)

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08
    Aufgrund der zugelassenen Revision hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 790/07 - NZA 2008, 409) dieses Urteil aufgehoben.

    In der aufhebenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - NZA 2008, 409) ist ausgeführt worden, dass dem Arbeitnehmer bei nicht getroffener Zielvereinbarung ein Schadensersatzanspruch zustehen kann (a.a.O. Rnr. 43).

  • LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08
    Die hiesige Kammer (Urteil vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 und 15 Sa 1168/06 - Juris) hat dem Kläger unter anderem für das Jahr 2006 statt der begehrten 12.250,00 EUR Bonus eine Zahlung in Höhe von 11.420,00 EUR zugesprochen.
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -).
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