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   OLG Hamm, 27.11.1989 - 15 W 449/89   

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https://dejure.org/1989,2856
OLG Hamm, 27.11.1989 - 15 W 449/89 (https://dejure.org/1989,2856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.1989 - 15 W 449/89 (https://dejure.org/1989,2856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 1989 - 15 W 449/89 (https://dejure.org/1989,2856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormerkungen; Tilgungsleistungen des Eigentümers; Grundpfandrecht; Gesicherte Forderungen; Abtretung einer Eigentümergrundschuld; Entstehen durch Tilgung; Sicherungsgrundschuld; Sicherungszweck

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 272
  • DNotZ 1990, 601
  • Rpfleger 1990, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.1989 - 15 W 449/89
    Lediglich bei Zahlung auf die Grundschuld wird angenommen, daß der Eigentümer, der zugleich persönlicher Schuldner ist, dieses Recht entsprechend § 1143 BGB als Eigentümergrundschuld erwirbt (BGH, NJW 1986, 2108 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2012 - 3 Wx 242/12

    Voraussetzungen der Eintragung der Pfändung des Anspruchs auf Rückübertragung

    Die Eintragung der Vormerkung zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückübertragung der Grundschuld erfolgt auf Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) aufgrund einseitiger Bewilligung des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 272) oder einstweiliger Verfügung (§ 885 BGB; Schöner-Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012 Rdz. 1480).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines

    Zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümergrundschuld gilt dies jedoch nicht (OLG Hamm Rpfleger 1990, 157; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 194; Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 48 und § 39, Rdnr. 19 m. w. H.; KEHE-Herrmann, aaO., § 39 Rdnr. 23).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95

    Auslegung einer Löschungszustimmung

    zu 1) infolge Ablösung des Rechtes durch ihn als Eigentümer nicht durch "löschungsfähige Quittung" in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen (vgl. dazu OLG Hamm Rpfleger 1990, 157 = DNotZ 1990, 601 ).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 15 W 81/11

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer vorläufigen

    Die Löschung könnte daher nur erfolgen, wenn im Sinne des § 22 GBO nachgewiesen wäre, dass entgegen der Eintragung eine Eigentümergrundschuld vorliegt (vgl. für den Fall der Erfüllung einer Hypothekenforderung Senat RPfleger 1990, 157f).
  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 15 W 18/92
    Er steht dem Eigentümer zu, wenn auf die persönliche Forderung gezahlt wird (vgl. dazu Senat, OLGZ 1990, 3).
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