Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.08.2009 - I-15 Wx 310/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 157, 925; GBO §§ 20, 29
Auslegung einer Auflassungsvollmacht; Auslegungsgrundsätze im Grundbuchverfahren; Bestimmtheitsgrundsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Auflassungsvollmacht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassungsvollmacht
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.09.2008 - 23 T 142/08
- OLG Hamm, 27.08.2009 - I-15 Wx 310/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05
Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die …
Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
Die Auslegung einer Vollmacht hat, auch wenn sie sich - wie hier - auf die Vornahme der materiell-rechtlichen Einigung bezieht, nach den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucherklärungen zu erfolgen (Senat FGPrax 2005, 240;… Demharter, GBO, a.a.O., § 20, Rdnr. 21).Im Hinblick auf diese Beschränkung unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren (Senat FGPrax 2005, 240;… Bauer/von Oefele/Budde GBO, 2. Aufl., § 78, Rz. 26).
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; BGHZ 113, 378 = NJW 1991, 1613). - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; BGHZ 113, 378 = NJW 1991, 1613). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
Dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird allerdings nur genügt, wenn eine Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081).
- OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz …
Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11;… Demharter § 20 Rn. 20;… Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193). - OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10
Begriff der Geschäfte laufender Verwaltung i.S. von § 64 Abs. 2 GO NW; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen. - OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 Wx 160/10
Unwirksamkeit einer Einzelvollmacht für städtischen Mitarbeiter für unbestimmte …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen. - OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht
Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11;… Demharter § 20 Rn. 20;… Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193).