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   OLG Hamm, 27.08.2009 - I-15 Wx 310/08   

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https://dejure.org/2009,5605
OLG Hamm, 27.08.2009 - I-15 Wx 310/08 (https://dejure.org/2009,5605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.2009 - I-15 Wx 310/08 (https://dejure.org/2009,5605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 2009 - I-15 Wx 310/08 (https://dejure.org/2009,5605)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 10
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
    Die Auslegung einer Vollmacht hat, auch wenn sie sich - wie hier - auf die Vornahme der materiell-rechtlichen Einigung bezieht, nach den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucherklärungen zu erfolgen (Senat FGPrax 2005, 240; Demharter, GBO, a.a.O., § 20, Rdnr. 21).

    Im Hinblick auf diese Beschränkung unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren (Senat FGPrax 2005, 240; Bauer/von Oefele/Budde GBO, 2. Aufl., § 78, Rz. 26).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; BGHZ 113, 378 = NJW 1991, 1613).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; BGHZ 113, 378 = NJW 1991, 1613).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2009 - 15 Wx 310/08
    Dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird allerdings nur genügt, wenn eine Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11; Demharter § 20 Rn. 20; Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193).
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 15 W 160/10

    Begriff der Geschäfte laufender Verwaltung i.S. von § 64 Abs. 2 GO NW;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen.
  • OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 Wx 160/10

    Unwirksamkeit einer Einzelvollmacht für städtischen Mitarbeiter für unbestimmte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa FGPrax 2010, 10ff; OLGR Hamm 2005, 528) muss das Grundbuchamt die Auslegung gleichwohl auf der verfahrensmäßig beschränkten Grundlage vornehmen.
  • OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht

    Dem Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers (vgl. § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB) wurde genügt, indem die anwesende Beteiligte zugleich für sich in eigenem Namen und gemäß § 181 BGB für die (unbekannten) Erben als deren Vertreterin die Auflassung erklärt hat (OLG Hamm FGPrax 2010, 10/11; Demharter § 20 Rn. 20; Kössinger in Bauer/von Oefele § 20 Rn. 193).
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