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OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Versicherungsnehmer; Unfallschaden; Fehlverhalten; Erstattung
- Judicialis
BGB § 288; ; BGB § 291; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254
Mithaftung eines sich verkehrswidrig verhaltenden Radfahrers für Auffahrunfall innerhalb einer Autokolonne - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
Haftung eines Radfahrers für einen durch seine Überquerung der Fahrbahn ausgelösten Auffahrunfall zweier Kraftfahrzeuge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.05.2000 - 3 O 113/00
- OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 687
- VersR 2001, 1577
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang entfällt (früher "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" BGH NJW 82, 573) anerkanntermaßen daher immer dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, also das schädliche Verhalten bloßer äußerer Anlaß für das Verhalten des Dritten gewesen ist (vgl. beispielsweise BGH MDR 2000, 263 mwN; Jagusch/Hentschel (35.Aufl.) Straßenverkehrsrecht E 110 mwN). - BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99
Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang entfällt (früher "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" BGH NJW 82, 573) anerkanntermaßen daher immer dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, also das schädliche Verhalten bloßer äußerer Anlaß für das Verhalten des Dritten gewesen ist (vgl. beispielsweise BGH MDR 2000, 263 mwN; Jagusch/Hentschel (35.Aufl.) Straßenverkehrsrecht E 110 mwN). - BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. BGH MDR 1995, 268).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (…vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO;… vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461). - LG München I, 26.05.2020 - 19 O 16366/19
Auffahrunfall - Anscheinsbeweis und Gegenbeweis
Hinzu kommt, dass ein Kraftfahrer grundsätzlich auch ein plötzliches scharfes Bremsen des Vordermannes grundsätzlich einkalkulieren muss (vgl. z.B. auch OLG Köln, Urteil vom 04.12.2000, 16 U 56/00).