Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02   

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OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 16 W 26/2002, 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,5964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung niederländischer Urteile in der Bundesrepublik Deutschland; Beantragung einer Vollstreckbarerklärung hinsichtlich des gesamten Urteils; Hinreichende Bestimmtheit eines Vollstreckbarkeitsantrags

  • Judicialis

    BW § 120 S. 1; ; BW § 277; ; ZPO § 91; ; ZPO § 474; ; ZPO § 480; ; ZPO § 524; ; ZPO § 551; ; AVAG § 3; ; AVAG § 10 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 31
    Vollstreckung eines unbestimmten ausländischen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Es kann und hat daher, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (OLGReport Köln 2002, 130 (= ZMR 2002, 348), 308 und 368), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarerklärung zu erfolgen (BGH a. a. O.).

    Derartige Kosten können ebenfalls in der Vollstreckbarerklärung konkretisiert und beziffert werden, wenn sich aus den Vorschriften des Urteilsstaats ergibt, dass sie mit der Urteilssumme beigetrieben werden können (vgl. BGH NJW 83, 2773; Senat ZMR 2002, 348), wie hier aus § 277 des BW i. V. m. §§ 474, 480, 524 und 551 der niederländischen ZPO, wonach die Vollstreckungsorgane derartige Kosten ohne gesonderte Titulierung vorab dem Vollstreckungserlös entnehmen können bzw. zu begleichen haben.

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02
    Der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte deutsche Richter hat aber darauf hinzuweisen und auf eine Konkretisierung des Zinsanspruchs hinzuwirken, die den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH MDR 93, 904), da sich die Höhe der "gesetzlichen Zinsen" ohne weiteres den einschlägigen niederländischen Vorschriften entnehmen lässt, und sich mithin Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel ergeben.
  • OLG Hamm, 03.01.2017 - 25 W 296/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 25 W 48/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Titels

    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, AZ: IV b ZR 73/84, Tz. 17 = NJW 1986, 1440-1442, BGH Beschluss vom 27.05.1993, AZ: IX ZB 78/92, Tz. 12, BGH, Beschluss vom 04.03.1993, AZ: IX ZB 55/92, Tz. 18, 19 = NJW 1993, 1801-1803, OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002, AZ: 16 W 26/02 = OLGR Köln 2003, 264-265, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.1999, AZ: 14 W 16/99, Tz. 17, 18).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.04.2002 - 16 W 26/02   

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https://dejure.org/2002,8920
OLG Schleswig, 09.04.2002 - 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,8920)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.04.2002 - 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,8920)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. April 2002 - 16 W 26/02 (https://dejure.org/2002,8920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellungen; Beschwerdeentscheidungen nach neuem Recht; Formell rechtskräftige Beschchlüsse; Greifbare Gesetzeswidrigkeit; Grobe prozessuale Fehler; Verfassungsverstöße

  • Judicialis

    ZPO § 577 III a.F.; ; ZPO § 572 I S. 1 n.F.; ; EGZPO § 19

  • rechtsportal.de

    Gegenvorstellungen gegen Beschwerdeentscheidungen nach neuem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1392
  • BauR 2003, 298
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 24.01.2005 - 11 W 3/05

    Anwaltszwang bei Kostenbeschwerde; Abänderung eines Kostenbeschlusses

    Das ergibt sich aus den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für die begünstigte Partei, die auch die Abänderung auf eine Gegenvorstellung hin grundsätzlich verbieten (OLG Frankfurt FamRZ 2000, 240, 241; OLG Schleswig MDR 2002, 1392; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 38).

    Dahinstehen kann, ob der sofortigen Beschwerde unterliegende Beschlüsse durch das Gericht von Amts wegen selbst dann nicht abgeändert werden dürfen, wenn sie noch anfechtbar sind (so Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 319 Rdn. 15; dagegen OLG Schleswig MDR 2002, 1392; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 329 Rdn. 18).

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