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   OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03   

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https://dejure.org/2003,7844
OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung in "Blankettform"; Prüfungsumfang des Gerichts in Bezug auf ausreichende Erforschung des Sachverhalts durch die Tatsacheninstanzen; Wirksamkeit einer Zustimmung durch einen Stellvertreter; Verfahrenskostenübernahme in einem ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 29; ; ZPO § 141; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22
    Zustimmung zu baulichen Veränderungen im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Eine solche Verfahrensweise ist im Zivilprozess im Hinblick auf die informatorische Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO anerkannt (vgl. BGH NJW 1999, 363 unter II. 2. b bb : "Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gericht nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben.").
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Das Gericht der weiteren Beschwerde darf daher nur überprüfen, ob die Tatsacheninstanzen den Sachverhalt ausreichend erforscht haben, § 12 FGG, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, und schließlich, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind ( st. Rspr., vgl. BayObLG vom 21.5.1999, NZM 1999, 809 f. mit weit. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 3 Wx 28/01

    Anforderungen an ordnungsgemäße Verwaltung bei Baumaßnahme

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Eine Zustimmung zu einer baulichen Veränderung in "Blankettform" liegt nicht vor (vgl. dazu jüngst Senat vom 17.9.2003, 16 Wx 175/03 unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf vom 17.9.2001, ZWE 2002, 88-90).
  • LG Bonn, 08.09.2003 - 8 T 229/02
    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 8.9.2003 - 8 T 229/02 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Ist aus der Sicht des vom Ordnungsamt angerufenen Gerichts wegen einer akuten Selbstgefährdung eine geschlossene Unterbringung des Betroffenen zur Gefahrenabwehr erforderlich, scheidet die öffentlich-rechtliche Unterbringung nur dann aus oder ist aufzuheben, wenn der Betreuer oder - wie hier - der Vorsorgebevollmächtigte die objektiv gebotene Beseitigung der Gefährdung mit gleicher Wirksamkeit anstrebt und etwa durch privatrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB gewährleistet (OLG Köln, OLGReport 2004, 116; Dodegge/Zimmermann, PsychKG NRW, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 17; vgl. auch Senat, BtPrax 2000, 36).
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