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Rechtsprechung
   KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,52272
KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,52272)
KG, Entscheidung vom 14.05.2020 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,52272)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,52272)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III- 4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Auszug aus KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661 ) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Auszug aus KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III- 4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Auszug aus KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III- 4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 07.10.2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,73170
KG, 07.10.2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20) (https://dejure.org/2020,73170)
KG, Entscheidung vom 07.10.2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20) (https://dejure.org/2020,73170)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20) (https://dejure.org/2020,73170)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 257c Abs 4 S 3 StPO, § 318 StPO, Art 6 Abs 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Berufung durch die Staatsanwaltschaft trotz erstinstanzlicher Verständigung: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Verwertbarkeit der in erster und zweiter Instanz abgegebenen Geständnisse des Angeklagten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20
    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    (b) Legt hingegen die Staatsanwaltschaft zulasten des Angeklagten Berufung oder Revision ein, so ist es nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geboten, den Umstand, dass das Berufungsgericht oder nach Aufhebung und Zurückverweisung das neue Tatgericht an die Verständigung nicht gebunden ist, dadurch zu kompensieren, dass das im Hinblick auf die Verständigung abgegebene Geständnis jedenfalls dann nicht verwertet werden darf, wenn sich das nunmehr zur Entscheidung berufene Gericht nicht selbst an die in der Verständigung vereinbarte Strafobergrenze halten will (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17, juris Rn. 23; KG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20), juris Rn. 9; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42 ff.; HKGS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2; SSW-StPO/Ignor/Wegner, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; Moldenhauer, NStZ 2014, 493, 494; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 142; aA wohl Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 28: kein Beweisverwertungsverbot in instanzübergreifenden Fällen).

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob er der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht folgen würde, jedenfalls in den Fällen, in denen sich das Berufungsgericht nicht an die Verständigung binden wolle, müsse der Angeklagte zu Beginn der Berufungshauptverhandlung neben der Belehrung nach § 332 i.V.m. § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO entsprechend § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO "qualifiziert' über die Unverwertbarkeit seines erstinstanzlich abgegebenen Geständnisses belehrt werden (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294, 295; OLG Hamburg, NStZ 2016, 182, 183; KG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20), juris Rn. 11, 13; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42a; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 88; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4 f.; Wenske, NStZ 2015, 137, 142).

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Rechtsprechung
   KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20 - 161 Ss 121/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43353
KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,43353)
KG, Entscheidung vom 07.10.2020 - 4 Ss 166/20 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,43353)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 4 Ss 166/20 - 161 Ss 121/20 (https://dejure.org/2020,43353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2021, 23 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Hiernach kam es auf die Frage, ob das Unterlassen einer berufungsspezifischen qualifizierten Belehrung ohne Weiteres zu einem Verbot der Verwertung eines in der Berufungsinstanz abgelegten Geständnisses führt (so Norouzi StV 2014, 661) oder ob dies von einer Einzelfallabwägung abhängt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., Vor § 312 Rn. 1f; Moldenhauer NStZ 2014, 493, 495; Wenske NStZ 2015, 137, 142; Schneider aaO S. 5 [allerdings skeptisch mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG]) - und wie eine solche hier ausfallen würde -, nicht an.
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Auszug aus KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
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