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   LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19   

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https://dejure.org/2020,14276
LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19 (https://dejure.org/2020,14276)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2020 - 17 Sa 12/19 (https://dejure.org/2020,14276)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2020 - 17 Sa 12/19 (https://dejure.org/2020,14276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • JurPC

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ohne (einfache) Signatur

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46c Abs 3 ArbGG, § 130a Abs 3 Alt 2 ZPO
    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ohne (einfache) Signatur - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufung per beA - nicht ohne (einfache) Signatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form einer über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermittelten Berufungsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 896
  • NZA-RR 2020, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Die verantwortende Person muss demnach eine zweiaktige Handlung - Signatur und Einreichung - vornehmen, um das Dokument ordnungsgemäß einzureichen (OLG Braunschweig 8. April 2019 - 11 U 146/18 - Rn. 41).

    Daran fehlt es, wenn eine - nicht qualifiziert signierte - Berufungsschrift über das beA eingereicht wird und die unter dem Dokument befindliche einfache Signatur nicht mit der als Absender ausgewiesenen Person übereinstimmt (vgl. OLG Braunschweig 8. April 2019 - 11 U 146/18 - Rn. 34 ff.; offengelassen von BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 7 - dort war der über das beA eingereichte Schriftsatz qualifiziert signiert).

    Die einfache Signatur meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes (vgl. OLG Braunschweig 08. April 2019 - 11 U 146/18 - Rn. 38; Bacher, NJW 2015, 2753; Zöller/Greger, 33. Auflage 2020, § 130a ZPO Rn. 9 (so auch bereits die Ende 2017 erschienene Vorauflage); Saenger/Kießling, 8. Auflage 2019, § 130a ZPO Rn. 15; Leuering, NJW 2019, 2739, 2741; Müller, NZA 2019, 1682, 1683: z.B. maschinenschriftlicher Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift; BeckOK ZPO/von Selle, 35. Ed. 1.1.2020, § 130a ZPO Rn. 16; Siegmund, NJW 2017, 3134: Namenszusatz wie z.B. Signatur einer E-Mail; Ulrich/Schmieder, NJW 2019, 113).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17).

    So kann der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist oder der in Rede stehende Schriftsatz fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 22; siehe für die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - Rn. 20 f.).

    Eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft eines Rechtsanwalts und dessen Willen, die Berufungsschrift in den Rechtsverkehr zu bringen, bieten weder die Verwendung des Briefbogens seiner Kanzlei noch die maschinenschriftliche Wiedergabe seines Namens im Aktenzeichen und am Ende der Berufungsschrift (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 23).

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Daran fehlt es, wenn eine - nicht qualifiziert signierte - Berufungsschrift über das beA eingereicht wird und die unter dem Dokument befindliche einfache Signatur nicht mit der als Absender ausgewiesenen Person übereinstimmt (vgl. OLG Braunschweig 8. April 2019 - 11 U 146/18 - Rn. 34 ff.; offengelassen von BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 7 - dort war der über das beA eingereichte Schriftsatz qualifiziert signiert).

    Wird dagegen ein bestimmender Schriftsatz über das beA eingereicht und zusätzlich von dem Absender qualifiziert signiert, ist es unerheblich, wenn der Schriftsatz von einem anderen Rechtsanwalt einfach signiert wurde (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 10).

    Die Rechtswirkung entspricht der der erfolgten eigenhändigen Unterschrift nach § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 9).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG) folgende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es auch, eine Prozesspartei auf einen - leicht erkennbaren - Formmangel in ihrem Schriftsatz hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 9 f.).

    Eine solche Hinweispflicht besteht, wenn zwischen dem Eingang einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift bei Gericht und dem Ablauf der Berufungsfrist ein Zeitraum von zehn Tagen lag (vgl. BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 11).

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Die Berufungsschrift kann nach § 130 a ZPO auch als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden (BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 11).

    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25).

  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Dies gilt auch für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 237 ZPO; vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZB 10/10 - Rn. 3 ff.).
  • BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
    So kann der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist oder der in Rede stehende Schriftsatz fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 22; siehe für die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - Rn. 20 f.).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auf die Revisionsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. März 2020 - 17 Sa 12/19 - aufgehoben.
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