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   OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01   

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OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,1698)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 394
  • ZIP 2000, 2021
  • ZIP 2001, 1243
  • BB 2001, 1423
  • DB 2001, 1550
  • DB 2001, 2337
  • NZG 2001, 1042
 
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  • BGH, 18.09.2000 - II ZR 365/98

    Einbringung von Sacheinlagen nach Kapitalerhöhungsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).

    Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67).

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kommt aber allein auf die Sicht des Leistungsempfängers an, hier also der Gemeinschuldnerin bzw. ihres Geschäftsführers, und nicht auf die der Gesellschaftsgläubiger (BGH WM 1992, 1432).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).
  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
    Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2001 - 18 U 17/01   

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OLG Köln, 22.03.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,24014)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,24014)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2001 - 18 U 17/01 (https://dejure.org/2001,24014)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Stammeinlage einer GmbH; Zweckbestimmung der Vorauszahlung

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