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   OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00   

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https://dejure.org/2000,5181
OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00 (https://dejure.org/2000,5181)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2000 - 18 U 36/00 (https://dejure.org/2000,5181)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 18 U 36/00 (https://dejure.org/2000,5181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AktG § 246; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Ziff. 2; ; GmbHG § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2; ; GmbHG § 61; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage des GmbH-Gesellschafters bei Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2112
  • NZG 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 18.11.1999 - 83 O 43/99
    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00
    18 U 36/00 83 O 43/99 LG Köln.

    Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 83 O 43/99) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln -83 O 43/99- abzuändern und nach den erstinstanzlichen Schlußanträgen zu entscheiden.

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00
    Allerdings verkennt der Senat nicht, daß sich der Kläger für seine Ansicht auf das grundlegende Urteil des BGH aus dem Jahre 1953 (BGHZ 9, 157, 177) berufen kann.
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist davon auszugehen, daß das Feststellungsinteresse grundsätzlich entfällt, wenn wegen desselben Gegenstandes Leistungsklage erhoben wird und diese -nach streitiger Verhandlung- nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann; ausnahmsweise besteht es fort, wenn sich das "Feststellungsverfahren" bereits in der Berufungsinstanz befindet und im vorgenannten Zeitpunkt die Feststellungsklage entscheidungsreif oder im wesentlichen zur Entscheidungsreife vorgeschritten ist (vgl. BGH, MDR 1973, 625, 626; MDR 1987, 558).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 6 U 78/97
    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00
    Da die Wirksamkeit des Beschlusses notwendigerweise bereits Gegenstand der Ausschlußklage ist, fehlt es hier am Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage (vgl. OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 543, 547: Erhebung der Anfechtungsklage als Widerklage im Rahmen des Ausschließungsverfahrens).
  • OLG Frankfurt, 26.06.1979 - 5 U 219/78

    Ein Ausschließungsbeschluß stellt keine Satzungsänderung dar

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 18 U 36/00
    Dem hat sich das OLG Frankfurt (GmbHR 1980, 56, 57) angeschlossen; weitere Entscheidungen zu dieser Frage sind, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht worden.
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