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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23   

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OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,40478)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,40478)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,40478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 10.10.2008 - 9 W 78/08

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine mit einer Vorlageentscheidung an ein

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    § 252 ZPO ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat, was sich aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz ergibt, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürfen und müssen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977, 6 W 80/76, zitiert nach juris Rn. 24 ff.; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 50. Edition, Stand.

    Die Gegenauffassung verneint die Anfechtbarkeit isolierter Aussetzungsbeschlüsse demgegenüber mit der Begründung, dass es aus der Sicht der Parteien keinen Unterschied mache, ob das Ausgangsgericht wegen derselben Frage, über die vom Europäischen Gerichtshof bereits aufgrund der Vorlage eines anderen Gerichts vorab zu entscheiden ist, eine unanfechtbare weitere Vorlageentscheidung trifft oder ob es lediglich die Vorabentscheidung in dem anderen Verfahren abwartet; mit der Entscheidung über die Aussetzung bringe das Gericht zum Ausdruck, dass es, hätte nicht bereits ein anderes Gericht die Frage vorgelegt, die identische Auslegungsfrage an den Europäischen Gerichtshof richten würde (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, zitiert nach juris Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, zitiert nach juris Rn. 3).

  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    § 252 ZPO ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat, was sich aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz ergibt, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürfen und müssen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977, 6 W 80/76, zitiert nach juris Rn. 24 ff.; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 50. Edition, Stand.

    Die Gegenauffassung verneint die Anfechtbarkeit isolierter Aussetzungsbeschlüsse demgegenüber mit der Begründung, dass es aus der Sicht der Parteien keinen Unterschied mache, ob das Ausgangsgericht wegen derselben Frage, über die vom Europäischen Gerichtshof bereits aufgrund der Vorlage eines anderen Gerichts vorab zu entscheiden ist, eine unanfechtbare weitere Vorlageentscheidung trifft oder ob es lediglich die Vorabentscheidung in dem anderen Verfahren abwartet; mit der Entscheidung über die Aussetzung bringe das Gericht zum Ausdruck, dass es, hätte nicht bereits ein anderes Gericht die Frage vorgelegt, die identische Auslegungsfrage an den Europäischen Gerichtshof richten würde (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, zitiert nach juris Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, zitiert nach juris Rn. 3).

  • EuGH - C-440/23 (anhängig)

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Mit Schriftsatz vom 04.09.2023 (Bl. 412 ff. der LG-Akte) hat die Beklagte beantragt, den Rechtsstreit bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs Az. C-440/23 gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sowohl die Ausgangsentscheidung des Landgerichts über die Aussetzung des Verfahrens als auch das Beschwerdeverfahren Bestandteile des Hauptverfahrens darstellen (vgl. BGH, Beschluss v. 12.12.2005, II ZB 30/04, zitiert nach juris Rn. 12).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Denn die angebrachten Vorlagefragen zur deutschen Glücksspielregulierung werfen keine entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung des Unionsrechts auf, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten sind, da der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist und der Europäische Gerichtshof die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts bereits geklärt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 22.07.2021, I ZR 199/20, zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 15.09.2011, C-347/09 und vom 08.09.2010, C-46/08).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20

    Unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor,

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Denn die angebrachten Vorlagefragen zur deutschen Glücksspielregulierung werfen keine entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung des Unionsrechts auf, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten sind, da der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist und der Europäische Gerichtshof die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts bereits geklärt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 22.07.2021, I ZR 199/20, zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 15.09.2011, C-347/09 und vom 08.09.2010, C-46/08).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Teilweise wird insoweit die Anfechtbarkeit von isolierten Aussetzungsbeschlüssen, die nicht mit einer eigenen Vorlage des aussetzenden Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union verbunden sind, mit der Begründung bejaht, dass die Parteien durch die Aussetzung mit einem fremden Vorlageverfahren konfrontiert würden, das nicht Teil des auszusetzenden Zivilprozesses sei, so dass im Rechtsweg zumindest die Klärung ermöglicht werden müsse, ob eine Parallelsache vorliegt und deshalb eine Aussetzung gerechtfertigt ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 14.02.2022, 4 W 16/21, zitiert nach juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    Entsprechendes gilt mit nämlicher Begründung für die Aufhebung einer erfolgten Aussetzung bzw. für die Ablehnung einer Aussetzung zwecks Vorlage (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.08.2022, 23 W 42/21, zitiert nach juris Rn. 16; Jaspersen, a.a.O.).
  • OLG Köln, 13.05.1977 - 6 W 80/76
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23
    § 252 ZPO ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat, was sich aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz ergibt, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürfen und müssen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977, 6 W 80/76, zitiert nach juris Rn. 24 ff.; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 50. Edition, Stand.
  • OLG Köln, 15.03.2024 - 19 W 18/24
    § 252 ZPO ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat, was sich aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz ergibt, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürfen und müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 15.12.2023 - 19 W 25/23, juris Rn. 9; OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.10.2014 - 4 W 33/14, juris Rn. 14; OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2008 - 9 W 78/08, juris Rn. 1; OLG Köln, Beschl. v. 13.05.1977 - 6 W 80/76, juris Rn. 24 ff.; Jaspersen in: BeckOK, ZPO, 51. Edition, Stand.
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Rechtsprechung
   KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23436
KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,23436)
KG, Entscheidung vom 03.08.2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,23436)
KG, Entscheidung vom 03. August 2023 - 19 W 25/23 (https://dejure.org/2023,23436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung der Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses über den Alleinerwerb des Antragstellers als überlebender Ehegatte nach französischem Recht; Zulässigkeit der analogen Anwendung des § 1507 S. 2 BGB

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ehegattenerbrecht bei Gütergemeinschaft nach französischem Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23
    Die von dem EuGH gemäß Urteil vom 1.3.2018 - C-558/16 in der Sache Mahnkopf zur erbrechtlichen Qualifikation des güterrechtlichen Viertels gemäß § 1371 Abs. 1 BGB herangezogenen Gründe, wonach das Ziel der Vorschrift die Festlegung der Quote des Erbteils am Nachlass ist, kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23
    Voraussetzung für eine Analogie ist, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - IV ZR 222/16 -, BGHZ 219, 142-155 Rn 23).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2019 - 3 Wx 86/19

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung einer

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23
    Soweit ersichtlich hat sich in der Rechtsprechung bisher lediglich das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23. Dezember 2019 - I-3 Wx 86/19 -, juris, mit der Frage befasst und die Zulässigkeit der Erteilung eines auf einen im Inland belegenen (allerdings genau zu bezeichnenden) Gegenstands beschränkten Zeugnisses über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft nach ausländischem Recht durch ein deutsches Nachlassgericht im Ergebnis bejaht (ausführlich OLG Düsseldorf, aaO, Rn. 15 ff).
  • AG Berlin-Schöneberg, 11.01.2023 - 63 VI 611/22
    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 11.01.2023, Az. 63 VI 611/22, wird zurückgewiesen.
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