Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Verfristung und unsubstantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Annahmevoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde - Verfristete Verfassungsbeschwerde - Unstatthaftes Rechtsmittel
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 92; ; StPO § 310 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1
Einhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 25.08.1999 - 165 Gs 854/99
- LG Hamburg, 06.10.1999 - 627 Qs 52/99
- OLG Hamburg, 01.12.1999 - 1 Ws 241/99
- BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00
Art. 19 Abs. 4 GG fordert keinen Instanzenzug, soweit das Verfahrensrecht - wie hier - eine weitere Instanz nicht eröffnet (vgl. BVerfGE 96, 27 m.w.N.). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00
Offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist ein Rechtsmittel, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. etwa BVerfGE 19, 323 ; 28, 1 und 48, 341 ). - BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00
Offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist ein Rechtsmittel, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. etwa BVerfGE 19, 323 ; 28, 1 und 48, 341 ). - BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76
Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 2 BvR 191/00
Offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist ein Rechtsmittel, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. etwa BVerfGE 19, 323 ; 28, 1 und 48, 341 ).