Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 201/01, 2 BvR 193/01, 2 BvR 202/01, 2 BvR 208/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch die Zivilgerichte hinsichtlich Kontenkündigung einer politischen Partei
- Wolters Kluwer
Rechtsextreme Partei - Kreisverband - Versagung einstweiligen Rechtsschutzes - Verfassungsbeschwerde - Kündigung eines Girokontos - Bank - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Begründung einer Verfassungsbeschwerde - Prinzip der Subsidiarität
- Judicialis
ZPO § 940; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG §§ 90, 32 ,; ZPO §§ 935, 940
Verfassungsbeschwerde einer rechtsradikalen Partei gegen die Verweigerung von einstweiligem Rechtsschutz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
NPD erfolglos wegen Kontenkündigung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
NPD erfolglos wegen Kontenkündigung
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 02.11.2000 - 7 W 323/00
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 201/01, 2 BvR 193/01, 2 BvR 202/01, 2 BvR 208/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 201/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 201/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 201/01
Das Subsidiaritätsprinzip des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ).
- ArbG Düsseldorf, 13.07.2020 - 14 Ga 40/20 Dabei hat der Antragsteller den Verfügungsgrund darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2001 - 2 BvR 201/01).
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 07.12.2012 - 3 BVGa 2/12
Betriebsratswahl - Wahlvorstandsbestellung - einstweilige Verfügung
Die Antragstellerseite hat das Vorliegen eines Verfügungsgrundes immer darzulegen und ggf. auch glaubhaft zu machen (BVerfG vom 21.2.2001, 2 BvR 201/01, zitiert nach juris), Ausnahmen sieht das Gesetz (§ 940 ZPO) im hier interessierenden Bereich grundsätzlich nicht vor (…vgl. Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 940 Rn. 4). - LAG Nürnberg, 07.12.2012 - 3 BVGa 2/12
Betriebsratswahl - Wahlvorstandsbestellung - einstweilige Verfügung
Die Antragstellerseite hat das Vorliegen eines Verfügungsgrundes immer darzulegen und ggf. auch glaubhaft zu machen (BVerfG vom 21.2.2001, 2 BvR 201/01, zitiert nach juris), Ausnahmen sieht das Gesetz (§ 940 ZPO) im hier interessierenden Bereich grundsätzlich nicht vor (…vgl. Zöller, ZPO, 29.Aufl., § 940 Rn. 4).