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   BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97   

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BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97 (https://dejure.org/1999,4508)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97 (https://dejure.org/1999,4508)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97 (https://dejure.org/1999,4508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Dieselbe Tat - Tatbestandliche Bewertungseinheit - Betäubungsmittel - Handel - Strafklageverbrauch

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; GVG § 132 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff derselben Tat iS von Art. 103 Abs. 3 GG - ne bis in idem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich der Grundsatz "ne bis in idem" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG auf den geschichtlichen Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, muß unabhängig von dem materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB beurteilt werden (vgl. BVerfGE 45, 434 ; 56, 22 ).

    Jedoch sind Ausnahmen verfassungsrechtlich möglich (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

    Zu entscheiden ist danach nur, ob der Besitz von 16, 78 g Heroin im Fahrzeug und das Vorrätighalten der gewaltsam zurückerlangten rund 6, 5 kg Heroin in der Wohnung des S. zum Verkauf nach natürlicher Auffassung denselben Lebenssachverhalt betreffen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich der Grundsatz "ne bis in idem" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG auf den geschichtlichen Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, muß unabhängig von dem materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB beurteilt werden (vgl. BVerfGE 45, 434 ; 56, 22 ).

    b) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist der Maßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung der materiell-rechtlichen Konkurrenzlage einerseits und der Tatidentität im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG andererseits (vgl. BVerfGE 45, 434 ).

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich der Grundsatz "ne bis in idem" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG auf den geschichtlichen Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat nur für den Sonderfall einer endgültigen Gewissensentscheidung bei der Verweigerung des Wehr- und Ersatzdienstes angenommen, daß verschiedene Handlungen aufgrund einer einheitlichen inneren Tatseite im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG dieselbe Tat darstellen (vgl. BVerfGE 23, 191 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96 -,.

    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Beschwerdeführers (BGHSt 43, 252 ff.).

  • BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur für den Sonderfall einer endgültigen Gewissensentscheidung bei der Verweigerung des Wehr- und Ersatzdienstes angenommen, daß verschiedene Handlungen aufgrund einer einheitlichen inneren Tatseite im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG dieselbe Tat darstellen (vgl. BVerfGE 23, 191 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Dazu hatten sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 1 ARs 8/97 = NStZ 1997, S. 508, der 3. Strafsenat durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 ARs 7/97 -, der 4. Strafsenat durch Schreiben des Vorsitzenden vom 6. Mai 1997 - 4 ARs 9/97 - und der 5. Strafsenat durch Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 ARs 18/97 - geäußert.
  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
    Dazu hatten sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 1 ARs 8/97 = NStZ 1997, S. 508, der 3. Strafsenat durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 ARs 7/97 -, der 4. Strafsenat durch Schreiben des Vorsitzenden vom 6. Mai 1997 - 4 ARs 9/97 - und der 5. Strafsenat durch Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 ARs 18/97 - geäußert.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Je nach Angriffsgegenstand kann dies erfordern, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungsgrundlagen, beispielsweise vorangegangene Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten, vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97 -, juris; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 39).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01

    Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten

    Auch der Wille der am Überfall beteiligten Personen, die "Demütigungen" vom Nachmittag zu vergelten, verbindet die beiden Sachverhalte nicht zu einer Tat, weil die Ausführung des Überfalls auf einem Entschluss beruhte, der erst gebildet wurde, nachdem das im ersten Verfahren abgeurteilte Verhalten des Beschwerdeführers (Spendensammlung/Auskundschaften des Lokals) bereits abgeschlossen war (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97 -).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2492/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen atomrechtliche Genehmigung zur

    Je nach Angriffsgegenstand kann dies erfordern, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungsgrundlagen, beispielsweise vorangegangene Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten, vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97 -, juris; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 39).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    ee) Es bedarf indessen keiner Entscheidung, ob diese Bewertung in gleicher Weise auch für die vom Landgericht erwogene, im Ergebnis aber aus tatsächlichen Gründen abgelehnte Erstreckung der prozessualen Tat auf einen von der Anklage nicht ausdrücklich erfassten Zeitraum gelten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257; hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97; vgl. LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 264 Rn. 69 f.).
  • VerfGH Thüringen, 21.04.2010 - VerfGH 40/08

    Willkür, Verletzung rechtlichen Gehörs, Gleichheitssatz

    Vielmehr sind auch die prozessualen Handlungen wiederzugeben, auf denen die angefochtene Entscheidung beruht oder auf die sie Bezug nimmt (vgl. BVerfG zu § 92 BVerfGG: Beschluss vom 10. Mai 1999 - 2 BvR 2259/97, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. August 2000 - 2 BvR 1252/00, juris Rn. 2).
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