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   BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06, 2 BvR 2374/06   

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https://dejure.org/2006,10075
BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06, 2 BvR 2374/06 (https://dejure.org/2006,10075)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06, 2 BvR 2374/06 (https://dejure.org/2006,10075)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 2 BvR 2373/06, 2 BvR 2374/06 (https://dejure.org/2006,10075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beschuldigten auf Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers wegen der Erwartung einer umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahme; Umfang des Rechts auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren; Interesse des Rechtsstaats an einem ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 137; ; StPO § 140 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; GG Art. 20 Abs. 3
    Beiordnung eines dritten Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; er ist berechtigt, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 39, 156 ; 39, 238 ; 63, 380 ; stRspr).

    Schließlich gehört es zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dass der Beschuldigte, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (Pflichtverteidiger; vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).

    Dies sichert das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck an einer wirksamen Verteidigung des Beschuldigten hat (BVerfGE 39, 238 ; 65, 171 ; 68, 237 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; er ist berechtigt, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 39, 156 ; 39, 238 ; 63, 380 ; stRspr).

    Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa dann der Fall sein, wenn eine umfangreiche und schwierige Beweisaufnahme zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 63, 380 ).

    Schließlich gehört es zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dass der Beschuldigte, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (Pflichtverteidiger; vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie sind unzulässig.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Dies sichert das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck an einer wirksamen Verteidigung des Beschuldigten hat (BVerfGE 39, 238 ; 65, 171 ; 68, 237 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Schließlich gehört es zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dass der Beschuldigte, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (Pflichtverteidiger; vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; er ist berechtigt, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 39, 156 ; 39, 238 ; 63, 380 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2006 - 2 BvR 2373/06
    Dies sichert das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck an einer wirksamen Verteidigung des Beschuldigten hat (BVerfGE 39, 238 ; 65, 171 ; 68, 237 ).
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