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   BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07   

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BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07 (https://dejure.org/2008,5337)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07 (https://dejure.org/2008,5337)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07 (https://dejure.org/2008,5337)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 52 StPO; § 252 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (fehlende Konfrontation; Kompensation durch Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung); Nichtannahmebeschluss (BGH 1 StR 458/07)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Substantiierungsanforderungen bei Rüge der Verletzung eines Beweisverwertungsverbotes im Strafprozess - Keine Bedenken gegen "Beweiswürdigungslösung" bei unterbliebener Konfrontation des Angeklagten mit Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer Zeugenaussage in einer früheren ermittlungsrichterlichen Vernehmung nach späterer Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts; Inhalt des Konfrontationsrechts eines Beschuldigten bzw. dessen Rechts zur Befragung des Geschädigten bei dessen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 252; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Fragerechts des Beschuldigten wegen bislang nicht erfolgter Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Dabei liegt ein Konventionsverstoß aber nur vor, wenn diese Möglichkeit bei einer Betrachtung des Verfahrens in seiner Gesamtheit nicht gegeben war (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00 -, NJW 2000, S. 3505 m.w.N.).

    Defizite bei der Ermöglichung der Befragung können durch das erkennende Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 -, NJW 2007, S. 237 m.w.N.) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Monika Haas/Bundesrepublik Deutschland, Entscheidung vom 17. November 2005 - 73047/01 -, NJW 2006, S. 2753 m.w.N.) durch eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung ausgeglichen werden.

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Prüfungsmaßstab ist insoweit das Recht auf ein faires Verfahren in seiner Ausprägung als Konfrontationsrecht des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Prüfungsmaßstab ist insoweit das Recht auf ein faires Verfahren in seiner Ausprägung als Konfrontationsrecht des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Sein Vortrag erschöpft sich in dem pauschalen Hinweis auf schützenswerte Persönlichkeitsrechte der Geschädigten, ohne Ausprägung, Gewicht und mögliche Berührung dieser Rechte durch die Aussage einer anderen Person - des Ermittlungsrichters - darzulegen, und ohne den Grad des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung, namentlich die Tatsache, dass die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten - wie der vorliegenden - einen wesentlichen Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens darstellt (vgl. BVerfGE 109, 279 m.w.N.), in den Blick zu nehmen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Unter Berücksichtigung des - von den deutschen Gerichten bei der Auslegung des nationalen Rechts zu beachtenden (vgl. BVerfGE 111, 307 ) - Rechts auf Befragung gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK muss dem Angeklagten danach die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, NJW 2003, S. 74 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Von Verfassungs wegen kann die Unverwertbarkeit beweisrelevanter Erkenntnisse geboten sein, wenn durch ihre Erlangung die Menschenwürde Betroffener gefährdet oder verletzt wurde (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Es ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten, darüber hinaus dem Interesse an der Wahrheitserforschung beziehungsweise den dadurch berührten Persönlichkeitsrechten Betroffener generell einen Vorrang gegenüber den jeweils widerstreitenden Rechtspositionen einzuräumen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18, und vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
    Defizite bei der Ermöglichung der Befragung können durch das erkennende Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 -, NJW 2007, S. 237 m.w.N.) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Monika Haas/Bundesrepublik Deutschland, Entscheidung vom 17. November 2005 - 73047/01 -, NJW 2006, S. 2753 m.w.N.) durch eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung ausgeglichen werden.
  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz vor der Belastung naher Angehöriger;

  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung nicht beanstandet und betont, der Ermittlungsrichter sei in besonderer Weise geeignet - und vom Gesetzgeber dafür vorgesehen -, präventiven Rechtsschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4).

    Bei angemessener Beachtung dieses Spannungsverhältnisses und Abwägung der gegenläufigen Belange (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 105; vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195) gebietet § 252 StPO es jedenfalls nicht, dem Schutz des Zeugen einen quasi absoluten Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung einzuräumen.

    ee) Mit Blick auf die vorstehenden Erwägungen trägt das dargelegte Verständnis des § 252 StPO schließlich den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Schließlich soll die Ungleichbehandlung von Aussagen vor einem Ermittlungsrichter und vor nichtrichterlichen Ermittlungspersonen einen sachlichen Grund darin finden, dass der Ermittlungsrichter in besonderer Weise geeignet - und in vielfältiger Weise vom Gesetzgeber dafür vorgesehen - sei, präventiven Rechtsschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn.4).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Schließlich soll die unterschiedliche Behandlung einen sachlichen Grund darin finden, dass der Ermittlungsrichter in besonderer Weise geeignet - und vom Gesetzgeber dafür vorgesehen - sei, präventiven Rechtsschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4).
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