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   BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04   

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https://dejure.org/2004,6737
BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 (https://dejure.org/2004,6737)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 (https://dejure.org/2004,6737)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 (https://dejure.org/2004,6737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muss nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 ; 55, 349 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Fachgerichtlicher Rechtsschutz muss auch dann vorrangig in Anspruch genommen werden, wenn die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre umstritten und deshalb zweifelhaft ist, ob der in der Sache begehrte Rechtsschutz von dem angerufenen Gericht gewährt wird (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muss nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 ; 55, 349 ).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Im Verfahren über die Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots allerdings nur dann in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 ).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 Ws 1239/01

    Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen; Untätigkeit des Gerichts

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Dieses Rechtsmittel wird zwar teilweise nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass die Untätigkeit einer endgültigen Ablehnung gleichkommt (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1280; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, S. 188 f. und 189 f.).
  • VGH Bayern, 27.01.2000 - 10 C 99.3695
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Teilweise sieht die Rechtsprechung die Untätigkeitsbeschwerde mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG jedoch auch in weitem Umfang als zulässig an (vgl. BayVGH, NVwZ 2000, S. 693).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1992 - 3 Ws 539/92
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03
    Dieses Rechtsmittel wird zwar teilweise nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass die Untätigkeit einer endgültigen Ablehnung gleichkommt (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1280; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, S. 188 f. und 189 f.).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10

    Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung

    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707 und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).
  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 282/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Ausschöpfung aller zur Verfügung

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz ist auch dann vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn die Voraussetzungen der Statthaftigkeit eines Rechtsmittels nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre noch nicht abschließend geklärt sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03 -, JURIS).
  • KG, 20.04.2005 - 5 Ws 190/05

    Strafvollzug: Auswirkung der Fristüberschreitung für Stellungnahme durch

    Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, in welchem Umfang und nach welchen Rechtsgrundsätzen die dem Strafprozeß und den Strafvollzugssachen grundsätzlich fremde (vgl. BGH NJW 1993, 1279, 1280 mit weit. Nachw.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 189; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 304 Rdn. 3), jedoch in bestimmten Fällen statthafte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 - und 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -) "reine Untätigkeitsbeschwerde" hier zulässig sein kann.
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