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   BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60   

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https://dejure.org/1960,35
BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,35)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nrw.de PDF
  • opinioiuris.de

    Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz / Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 10
  • NJW 1961, 19
  • DVBl 1960, 803
  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1960, 831
  • DÖV 1961, 141
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.

    Der frühere Wahlerfolg kann dabei regelmäßig als Nachweis für die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei angesehen werden (BVerfGE 3, 19 [27]; 3, 383 [398 f.]; 4, 375 [383 f.]; 7, 99 [107]).

    Daß einer solchen Vorlagepflicht verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen, hat das Gericht schon durch Urteil vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 383 [404 f.]) festgestellt.

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Das Gericht hat schon in einer früheren Entscheidung vom 5. April 1952 (BVerfGE 1, 208 [235 ff.]) festgestellt, daß durch Bestimmungen, die eine Partei im Wahlverfahren benachteiligen, auch die Wähler dieser Partei in ihrem Grundrecht auf Gleichheit der Wahl und damit in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein können.

    Die angegriffenen Vorschriften erfordern zu ihrem Wirksamwerden keine Vollziehungsakte der Verwaltung (vgl. z.B. BVerfGE 1, 208 [237 f.]).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.

    Der frühere Wahlerfolg kann dabei regelmäßig als Nachweis für die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei angesehen werden (BVerfGE 3, 19 [27]; 3, 383 [398 f.]; 4, 375 [383 f.]; 7, 99 [107]).

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.

    Der frühere Wahlerfolg kann dabei regelmäßig als Nachweis für die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei angesehen werden (BVerfGE 3, 19 [27]; 3, 383 [398 f.]; 4, 375 [383 f.]; 7, 99 [107]).

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Deshalb muß insbesondere den Bürgern das Recht, einen Wahlvorschlag für eine Wählervereinigung einzureichen, grundsätzlich in der gleichen Weise gewährleistet sein wie bei einem Wahlvorschlag für eine politische Partei, und es muß auch den für eine Rathauspartei oder Wählervereinigung auftretenden Wahlbewerbern die Möglichkeit einer chancengleichen Teilnahme an den Kommunalwahlen eröffnet werden (Beschluß vom 12. Juli 1960 -- 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 -- Leitsatz Nr. 23, S. 164; Urteil vom 2. November 1960 S. 14 f.1).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Der frühere Wahlerfolg kann dabei regelmäßig als Nachweis für die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei angesehen werden (BVerfGE 3, 19 [27]; 3, 383 [398 f.]; 4, 375 [383 f.]; 7, 99 [107]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Deshalb enthält jeder Verstoß gegen diesen Wahlrechtsgrundsatz zugleich auch eine Verletzung des in § 90 BVerfGG genannten Art. 3 Abs. 1 GG, auf den der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zulässigerweise stützt (vgl. Urteil vom 2. November 1960 -- 2 BvR 504/60 -- S. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
    Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit angemessen begrenzter Unterschriftenquoren auf Bundesebene (BVerfGE 3, 19 ff.; 5, 77 [81 f.]; 6, 84 [98 f.]), Landesebene (BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 [381 ff.]) und Kommunalebene (BVerfGE 6, 121 ff.) bejaht.
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Dies kann der Fall sein, wenn die Änderungen dazu führen, dass der unverändert gebliebenen Norm faktisch ein neuer Inhalt gegeben wird (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ; 78, 350 ), oder die Einbettung in ein anderes gesetzliches Umfeld erfolgt, so dass auch von der Anwendung der älteren Vorschrift neue belastende Wirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; vgl. auch BVerfGE 12, 10 ; 49, 1 ; 120, 274 ).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Anders ist dies jedoch, wenn sich durch die Gesetzesänderung gegebenenfalls auch nur mittelbar ein neuer Inhalt, ein erweiterter Anwendungsbereich oder neue belastende Wirkungen der eventuell sogar im Wortlaut unveränderten Norm ergeben (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 100, 313 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen kommunalrechtliche Wahlrechtsnormen zu erheben, bleibt hiervon daher unberührt (VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14, VGH A 12/14 -, juris; BVerfG, Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 -, NJW 1961, 19; Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,238
BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 306
  • NJW 1960, 2285 (Ls.)
  • DVBl 1960, 803
  • DÖV 1960, 831
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Verfassungsleben auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG strenge Maßstäbe gelegt werden (BVerfGE 6, 1 (3)).

    Demgemäß sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Vorschriften in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Vorschriften vorläufig außer Anwendung gesetzt werden würden (BVerfGE 6, 1 (4)).

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Auch ist zu berücksichtigen, dass eine etwaige später notwendig werdende Wiederholung der Wahl eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der an der Wahl beteiligten Parteien und ggf. der Kandidatinnen und Kandidaten ​- etwa der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer -wie auch des öffentlichen Haushalts zur Folge hätte, die bei einer vorherigen Entscheidung vermeidbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1960 ​- 2 BvR 536/60 -, ​BVerfGE 11, 306-309, Rn. 7, ​juris).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar als einen schweren Nachteil für das Gemeindewohl angesehen, wenn Wahlen in einer Situation der Rechtsunsicherheit durchgeführt werden müßten, weil ihre Rechtsgrundlagen umstritten und ihr Ergebnis möglicherweise alsbald gegenstandslos würde (vgl. BVerfGE 11, 306 ).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Durch eine einstweilige Anordnung darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 3, 41 (43); 8, 42 (46); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 14, 192 (193); 15, 77 (78); 16, 220 (226)).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Auch das Bundesverfassungsgericht wendet die entsprechende Vorschrift des § 32 BVerfGG auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren an (BVerfGE 1, 74 (75); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); 11, 102 (103); 11, 306 (308); 16, 220 (226)).

    Die absolute Grenze aller denkbaren Möglichkeiten bildet jedoch das Gebot der dringenden Erforderlichkeit des dem Sicherungszweck gerade noch genügenden geringstmöglichen Eingriffs in die Funktion von gesetzgebender, vollziehender oder rechtsprechender Gewalt (vgl. Leibholz-Rupprecht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar 1968, § 32 Rdn. 20), wie denn auch die einstweilige Verfügung die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen darf (vgl. BVerfGE 3, 41 (43); 8, 42 (46); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 14, 192 (193); 15, 77 (78); 16, 220 (226); zuletzt 31, 381 (385)).

    Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14

    Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden

    Zwar stellt es in der Regel einen schweren Nachteil für das Gemeinwohl dar, wenn Wahlen in einer Situation der Rechtsunsicherheit durchgeführt werden müssten, weil ihre Rechtsgrundlagen umstritten und ihr Ergebnis möglicherweise alsbald gegenstandslos würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 -, BVerfGE 11, 306 [309]; VerfGH RP, Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, 17/14 -, juris).

    Aber auch soweit die Antragstellerin eine Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen in Folge der Benachteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten der Verbandsgemeinde Manderscheid rügt, kann keine Rede davon sein, dass die Rechtsunsicherheit insoweit einen beachtlichen Grad erreicht habe (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Entscheidung vom 5. Oktober 1960 - 2 BvR 536/60 -, BVerfGE 11, 306 [309]).

  • BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
  • BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen gegeneinander abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg haben würde, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]; 12, 276 [279]).

    Insofern unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem durch Beschluß vom 5. Oktober 1960-2 BvR 536/60 - entschiedenen Fall (BVerfGE 11, 306ff.), bei dem die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes selbst und damit die Gültigkeit der bevorstehenden Kommunalwahlen insgesamt aus gewichtigen Gründen in Zweifel gezogen worden waren.

  • VerfG Brandenburg, 30.11.1993 - VfGBbg 3/93

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Eingliederung der

    Insoweit die Antragsteller hierzu auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug nehmen, lagen diesen Entscheidungen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde (BVerfGE 1, 1; 7, 367; 11, 306).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 536/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1083
BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,1083)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,1083)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1960 - 2 BvR 536/60 (https://dejure.org/1960,1083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Erstattungspflicht bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)

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