Rechtsprechung
BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige, weil unsubstantiierte Rüge einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Begründungsanforderung - Freibeweisverfahren - Richtigkeitsgarantie - Anspruch auf rechtliches Gehör
- Judicialis
StPO § 33a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Anforderung an die Gewährung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.01.1998 - 33 Js 67278/97
- LG Darmstadt, 30.01.1998 - 33 Js 67278/97
- BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
- BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Anders als im vorangegangenen Verfahren 2 BvR 229/98 lag hier keine Überraschungsentscheidung des Landgerichts vor, weil der Beschwerdeführerin der nunmehr wiederholte Standpunkt des Landgerichts bekannt war.Anders als im Verfahren 2 BvR 229/98 hat das Landgericht in den nunmehr angegriffenen Entscheidungen hervorgehoben, dass es das Vorbringen der Beschwerdeführerin zur Kenntnis genommen hat.
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Nach Art. 103 Abs. 1 GG soll vielmehr jedem Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einflussnahme auf die gerichtliche Entscheidung dadurch gegeben werden, dass er sich zu den maßgeblichen Tatsachen und Beweisen sowie Rechtsauffassungen äußern kann und das Gericht seine Ausführungen in Betracht zieht (vgl. BVerfGE 64, 135 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Art. 103 Abs. 1 GG enthält keine Richtigkeitsgarantie (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 28, 378 ). - BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Zwar sind dortige Feststellungen nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHSt 43, 106 ff.) und für die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht bindend geworden; aber sie konnten Indizbedeutung im Freibeweisverfahren erlangen. - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00
Art. 103 Abs. 1 GG enthält keine Richtigkeitsgarantie (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 28, 378 ).