Rechtsprechung
BGH, 25.04.2013 - 2 StR 37/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46b Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 100a Abs. 2 StPO
Strafmilderung bei Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Anlasstat muss nicht Katalogtat sein) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 263a StGB, § 266 StGB, § 100a Abs 2 StPO
Strafzumessung: Voraussetzungen des gesetzlichen Milderungsgrundes der freiwilligen Offenbarung - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Absehens von einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB wegen des Nichthandelns beim Untreuetatbestand um eine Katalogtat i.S.v. § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO
- rewis.io
Strafzumessung: Voraussetzungen des gesetzlichen Milderungsgrundes der freiwilligen Offenbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit des Absehens von einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB wegen des Nichthandelns beim Untreuetatbestand um eine Katalogtat i.S.v. § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der BGH, der Kronzeuge und die Katalogtat
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.10.2012 - 30 KLs 29/12
- BGH, 25.04.2013 - 2 StR 37/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 241
- NStZ-RR 2014, 161
- StV 2013, 630
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 2 StR 37/13
Gleiches gilt unbeschadet der konkurrenzrechtlichen Einordnung der Taten (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 106) vor dem Hintergrund der häufigen Zahlungen auch für das Vorliegen des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit.
- BGH, 12.10.2017 - 1 StR 15/17
Kronzeugenregelung bei Urkunds- und Steuerdelikten: Vorliegen und Notwendigkeit …
Denn bei dem gesetzlichen Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens gemäß § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB muss es sich bei der Anlasstat nicht um eine Katalogtat i.S.v. § 100a Abs. 2 StPO handeln; es genügt vielmehr, dass diese Tat mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 37/13, wistra 2013, 308).