Rechtsprechung
BGH, 28.12.2011 - 2 StR 411/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 69a StGB; § 267 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
Unzulässige erneute Anordnung einer Maßregel und der Einziehung (Rechtskraft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Nötigung im Maßregelausspruch und im Ausspruch über eine Einziehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69a Abs. 5 S. 1
Aufhebung eines Urteils wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Nötigung im Maßregelausspruch und im Ausspruch über eine Einziehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Wie berechnet sich die Sperre bei Teilrechtskraft des Urteils?
Verfahrensgang
- BGH, 28.12.2011 - 2 StR 411/11
- BGH, 29.02.2012 - 2 StR 411/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.2011 - 2 StR 669/10
Diebstahl im besonders schweren Fall (rechtsfehlerhaft angenommener unbenannter …
Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 411/11
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 669/10 - unter Verwerfung des Rechtsmittels im Übrigen im Ausspruch über die Einzelstrafe zu Fall II.4 der Urteilsgründe und der Gesamtstrafe aufgehoben.
- BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12
Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …
Auf den hilfsweise gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der grundsätzlichen Bedenken begegnen würde, da bei rechtzeitig erhobener Sachrüge nur in Ausnahmefällen Wiedereinsetzung zur formgerechten Erhebung von Verfahrensrügen gewährt wird (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11), kommt es hier nicht an. - BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts, …
Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394;… vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
Rechtsprechung
BGH, 29.02.2012 - 2 StR 411/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 26 StPO; § 26a StPO; § 356a StPO
Unzulässige nachträgliche Ablehnung an diesem Beschluss mitwirkender Richter am Bundesgerichtshof wegen Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versagung der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen als Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1
Versagung der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen als Verletzung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.12.2011 - 2 StR 411/11
- BGH, 29.02.2012 - 2 StR 411/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.04.2011 - 1 StR 26/11
Unbegründete Anhörungsrüge und Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit der …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 411/11
Die Ablehnung der Richter, die am Beschluss vom 28. Dezember 2011 mitgewirkt hatten, wegen solcher Umstände, die bereits bis zu der Revisionsverwerfung hätten geltend gemacht werden können, kann im Anhörungsrügenverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 26/11 m.w.N.).
- KG, 05.04.2012 - 4 Ws 31/12
Unzulässigkeit eines nachträglichen Ablehnungsgesuchs
Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 - BGH, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 2 StR 411/11 [bei juris]; BGH NStZ 1993, 600;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 25 Rdn. 11 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2011 - (4) 1 Ss 187/11 (117/11) - KG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 Ws 47/11 -).