Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 177 StGB; § 184f Nr. 1 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB
Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der Vollendung, Sexualbezug); sexuelle Handlungen (Erheblichkeit; Umstände des Einzelfalls; Kuss); Nötigung; Bedrohung. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kuss als erhebliche sexuelle Handlung; Überraschung ist keine Nötigung; "Verwenden" eines Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug
- lto.de (Kurzinformation)
Greifen zwischen die Beine kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2007, 12
- StV 2006, 416
Wird zitiert von ... (9)
- OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten …
Ein Kuss kann bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12).Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).
8 Ein Kuss kann bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12/13).
- BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07
Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation …
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die …
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; 51, 276, 278; BGH NStZ 2004, 261; StV 2006, 416).b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278;… vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
- BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12
Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein …
Bei einem Kussversuch ist dies nicht ohne weiteres der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 419/87, NStZ 1988, 70, 71; Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00 2001, 370, 371; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251, 252; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09, NStZ-RR 2010, 45). - BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09
Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a …
Eine Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB kommt namentlich dann nicht in Betracht, wenn die schwere Misshandlung nur das Mittel einer auf einem neuen Tatentschluss beruhenden Bedrohung war (so vgl. schon BGH NStZ-RR 2007, 12, 13). - BGH, 18.09.2008 - 4 StR 185/08
Sexuelle Handlung (Erheblichkeitsschwelle bei Küssen); Aufrechterhaltung des …
Insoweit kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner ergänzenden Antragsschrift vom 12. August 2008 zutreffend hingewiesen hat - nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Angeklagte in den Fällen zum Nachteil seiner Enkelin Larissa nach den Feststellungen jedenfalls den Tatbestand der Nötigung erfüllt hat (vgl. BGH StV 2006, 416, 417, 418). - BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11
Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung.
Bei der am Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung orientierten Bewertung sind auch die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens einzubeziehen und neben den näheren Umständen der Handlung die Beziehung zwischen den Beteiligten und die konkrete Tatsituation zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251; BGH, Urteil vom 25. Juli 1989 - 1 StR 95/89, NJW 1989, 3029;… LK-Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 12). - OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 1 Ss 70/09
Begriff der sexuellen Handlung
Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 12; OLG München, Urteil vom 20.10.2008, 5 StRR 180/08, nach juris). - BGH, 06.10.2010 - 4 StR 315/10
Sexuelle Handlung (erforderliche Feststellungen).
Der Senat stellt das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall II. 3. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, weil die bisherigen Feststellungen nicht belegen, dass der Kuss, den der Angeklagte der Nebenklägerin H. aufgenötigt hat, eine erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184g Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251 f. und vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10) darstellt.
