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   LAG Düsseldorf, 05.12.2014 - 2 Ta 555/14   

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LAG Düsseldorf, 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 (https://dejure.org/2014,47300)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 (https://dejure.org/2014,47300)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 2 Ta 555/14 (https://dejure.org/2014,47300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung eines Wohnungswechsels

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 120a ZPO
    Prozesskostenhilfe - Änderung der Anschrift

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    § 120a ZPO
    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung eines Wohnungswechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 120a ZPO
    Prozesskostenhilfe - Änderung der Anschrift

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 975/15

    PKH-Aufhebung wegen nicht unverzüglicher Mitteilung der geänderten Anschrift

    Es ist nachvollziehbar und auch nicht zu beanstanden, wenn ein gewisser - kurzer - Zeitraum zwischen dem Wohnungswechsel und der Nachricht an das Gericht vergeht (LAG Baden-Württemberg vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/14 - Rn. 15, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -, juris).

    cc) Subjektiv muss die Partei absichtlich oder zumindest grob nachlässig gegen die Mitteilungspflicht verstoßen haben (LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 - Rn. 18, a. a. O.; vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/14 - Rn. 16, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -, Rn. 17, a. a. O.; Nickel, MDR 2013, 890, 894; Büttner//Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Rn. 847; BLAH, § 124 Rn. 51; Zöller-Geimer, § 124 Rn. 17; Beck-OK-Kratz, § 124 Rn. 23a).

    Ob die Partei gehalten ist, die Gründe für die unterlassene Mitteilung darzulegen, ist umstritten (dafür OLG Zweibrücken vom 31.08.2007 - 5 W 5/07 - Rn. 18 zitiert nach juris, FamRZ 2008, 160; OLG Koblenz vom 19.02.1993 - 13 WF 9/93 -, FamRZ 1996, 616; wohl auch LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 - Rn. 17, juris; a. A. unter Berufung auf den Wortlaut der Vorschrift BLAH, § 124 Rn. 38, dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 - Rn. 19, a. a. O; vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 - Rn. 16, a. a. O).

    Ebenso kann offen blieben, ob - wovon wohl das Arbeitsgericht ausgegangen ist - für die Annahme einer groben Nachlässigkeit allein schon der Umstand genügt, dass die Klägerin in der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 25. Februar 2014 über die Mitteilungspflicht belehrt worden war (so wohl LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -, juris, wenn außer dem Umzugstrubel keine Entschuldigungsgründe ersichtlich sind; a. A. LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 - Rn. 23, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15

    Prozesskostenhilfe - Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

    Es ist nachvollziehbar und auch nicht zu beanstanden, wenn ein gewisser - kurzer - Zeitraum zwischen dem Wohnungswechsel und der Nachricht an das Gericht vergeht (vgl. auch LAG Düsseldorf 15.12.2014 - 2 Ta 555/14).

    d) Der angefochtene Beschluss verkennt jedoch (ebenso wie das LAG Düsseldorf in der Entscheidung vom 15.12.2014 - 2 Ta 555/14), dass auch nach der verschärften Neufassung von § 124 Abs. 1 ZPO das Gericht bei der Entscheidung über die Aufhebung der Bewilligung weiterhin eine Ermessensentscheidung zu treffen und Ermessen auszuüben hat , wenn ein atypischer Fall vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe 06.06.2014 - 18 WF 76/14, juris Rn. 20), und dass es sich vorliegend um einen solchen atypischen Fall handelt.

    Dies ist im Grundsatz zu respektieren, anderenfalls liefe die Vorschrift leer (so zu Recht LAG Düsseldorf 15.12.2014 - 2 Ta 555/14).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 78 Satz 2 iVm § 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbGG zuzulassen, da die Frage, unter welchen Voraussetzungen § 124 Abs. 1 ZPO eine Ermessensentscheidung eröffnet, grundsätzliche Bedeutung hat und da insoweit von der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 15.12.2014 - 2 Ta 555/14 abgewichen wird.

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2016 - 2 Ta 79/16

    Prozesskostenhilfe; Änderung der Anschrift; Aufhebung

    Voraussetzung der Aufhebung XE "Aufhebung" der Prozesskostenhilfe, die nach dieser Vorschrift den Regelfall bei einem entsprechenden Verstoß darstellt, ist, wie sich aus der Formulierung des Absatzes 1 als Sollbestimmung ergibt, ein Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 120a Abs. 2 S. 1 bis 3 ZPO (LAG Düsseldorf 2 Ta 555/14 vom 05.12.2014).

    (LAG Düsseldorf vom 5.12.2014, 2 Ta 555/14).

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2016 - 5 Ta 201/16

    PKH; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Unterlassene Mitteilung

    Eine Partei, die ihre Rechte aus der Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt und auf Kosten der Allgemeinheit ihren Prozess geführt hat, und die darüber hinaus auf ihre Meldepflichten hingewiesen wurde, handelt grob nachlässig, wenn sie ihre daraus erwachsenen Verpflichtungen schlicht vergisst oder ignoriert (LAG Düsseldorf v. 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2016 - 5 Ta 38/16

    PKH; Nachprüfungsverfahren; Aufhebung; Adressänderung

    Eine Partei, die ihre Rechte aus der Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt und auf Kosten der Allgemeinheit ihren Prozess geführt hat und die darüber hinaus auf ihre Meldepflichten hingewiesen wurde, handelt grob nachlässig, wenn sie ihre daraus erwachsenen Verpflichtungen schlicht vergisst oder ignoriert (LAG Düsseldorf v. 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2016 - 5 Ta 307/16

    PKH; Adressänderung; Nichtmitteilung; Aufhebung

    Eine Partei, die ihre Rechte aus der Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt und auf Kosten der Allgemeinheit ihren Prozess geführt hat, und die darüber hinaus auf ihre Meldepflichten hingewiesen wurde, handelt im Übrigen grob nachlässig, wenn sie ihre daraus erwachsenen Verpflichtungen schlicht vergisst oder ignoriert (LAG Düsseldorf v. 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -).
  • LAG Köln, 22.06.2015 - 1 Ta 145/15

    Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe wegen Verletzung der

    Wenn aber im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO das eigene Verschulden der Partei maßgeblich ist, kommt die Zurechnung fremden Verschuldens gemäß § 85 Abs. 2 ZPO nicht in Betracht (ebenso Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Aufl., Rn. 836; im Ergebnis auch OLG Koblenz 03.07.1996 - 13 WF 649/96 - MDR 1997, 103 zum Sanktionscharakter des § 124 Nr. 2 ZPO (a.F.); a. M. LAG Düsseldorf 5.12.2014 - 2 Ta 555/14- Rn. 16).
  • LAG Köln, 09.10.2015 - 12 Ta 319/15

    Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    Diese besondere Schuld muss vom Gericht geprüft und kann nicht unterstellt werden (aA LAG Düsseldorf 5. Dezember 2014 - 2 Ta 555/14 -) .
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2016 - 5 Ta 265/16

    PKH; Aufhebung wegen unterlassener Mitteilung einer Anschriftenänderung

    Eine Partei, die ihre Rechte aus der Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt und auf Kosten der Allgemeinheit ihren Prozess geführt hat, und die darüber hinaus auf ihre Meldepflichten hingewiesen wurde, handelt im Übrigen grob nachlässig, wenn sie ihre daraus erwachsenen Verpflichtungen schlicht vergisst oder ignoriert (LAG Düsseldorf v. 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2018 - 2 Ta 419/18

    Widerruf der Prozesskostenhilfe wegen grob nachlässig unterbliebener Mitteilung

    Voraussetzung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe, die nach dieser Vorschrift den Regelfall bei einem entsprechenden Verstoß darstellt, ist, wie sich aus der Formulierung des Absatzes 1 als Sollbestimmung ergibt, ein Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 120a Abs. 2 S. 1 bis 3 ZPO (LAG Düsseldorf 2 Ta 555/14 vom 05.12.2014).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2016 - 5 Ta 165/16

    PKH; unterlassene Mitteilung; Verbesserung der Vermögensverhältnisse

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