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   OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05   

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https://dejure.org/2005,13442
OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05 (https://dejure.org/2005,13442)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2005 - 2 W 187/05 (https://dejure.org/2005,13442)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2005 - 2 W 187/05 (https://dejure.org/2005,13442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für den Aufenthalt des Ausländers innerhalb der Europäischen Union (EU); Sinn und Zweck einer Zurückschiebungshaft; Einreise und Asylantrag eines serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 1, FEVG § 3, FEVG § 7, FGG § 22, FGG § 27, FGG § 29, FGG § 20, GG Art. 19 Abs. 4, AufenthG § 62, AufenthG § 57 Abs. 3, VO 343/2003 Art. 19 Abs. 4
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Schweden, Dublin II-VO, Überstellungsfrist

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VO (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 Art. 19 Abs. 4; ; AufenthG § 57; ; AufenthG § 62; ; FEVG § 3; ; FEVG § 7; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05
    Die gemäß §§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05
    Die gemäß §§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04

    D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Frankreich (A), Rückübernahmeersuchen,

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es jedenfalls an einem Zurückschiebungsgrund, wenn der Betroffene freiwillig und auf direktem Wege in das Land ausreisen will, in das er zurückgeschoben werden soll (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 - 2 W 311/04).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    (2) Darüber hinaus hätte das Beschwerdegericht den der Entziehungsabsicht und damit dem Haftgrund entgegenstehenden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Juni 2006, I-3 Wx 140/06, juris, Tz. 18; OLG Schleswig OLGR 2006, 142, 143; vgl. auch BVerfG InfAuslR 1994, 342, 344), erstmals in der Beschwerdeinstanz erhobenen Vortrag, sich für die Zurückschiebung bereithalten zu wollen, durch die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Betroffenen würdigen müssen.
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    aa) Will ein Ausländer nach unerlaubter Einreise zeitnah freiwillig in das Land ausreisen, in das er zurückgeschoben werden soll, fehlt es zwar in der Regel an der Erforderlichkeit der Sicherungshaft (BVerfG InfAuslR 1994, 342, 344; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Juni 2006, I-3 Wx 140/06, juris, Rdn. 18; OLG Schleswig OLGR 2006, 142, 143; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 66. Aktual. November 2009, § 62 AufenthG Rdn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2006 - 3 Wx 140/06

    Unzulässigkeit der Zurückschiebungshaft, wenn der Betroffene freiwillig und auf

    Dieses Ziel wird ohne Haft erreicht, wenn der Betroffene freiwillig in dieses Land ausreisen will und kann (vgl. OLGR Schleswig 2006, 142).
  • LG Frankfurt/Oder, 24.02.2010 - 15 T 82/09

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Frankreich, Polen, freiwillige Ausreise,

    Ein Ausnahme besteht allerdings dann, wenn kein Zweifel besteht, dass der Betroffene freiwillig wieder ausreisen wird (Hailbronner, Ausländerrecht, Bearb. 2/2009, § 57 AufenthG Rn. 7; OLGR Schleswig 2006, 142; OLG München InfAuslR 2009, 2211).
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