Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 14.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13256
OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.11.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. November 2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Unterlassungsanspruches bzgl. der unbefugten Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Produkt-Lichtbildes; Interesse des Geschädigten an einer Unterbindung der unbefugten Verwendung des geschützten Lichtbildes

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; UrhG § 54f Abs. 3; ; UrhG § 54g Abs. 3

  • captain-huk.de

    Zum Streitwert bezüglich Unterlassungsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unbefugter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Produkt-Lichtbilds beim Internet-Verkauf

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtlich geschütztes Produkt-Lichtbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06
    Darüber hinaus ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten eine besonders große Nachahmungsgefahr aus einem leichtfertigten Umgang mit Urheberrechten zu berücksichtigen, der durch die Möglichkeiten des Internets eröffnet ist (KG GRUR 2005, 88; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    a) Bei der Festsetzung des Streitwertes ist die Schwere des erfolgten Angriffs in das Urheberrecht einzubeziehen, dessen wirtschaftlicher Wert in der Höhe einer möglichen Lizenzgebühr Ausdruck findet; mithin kann die Bemessung nach dem drohenden Lizenzschaden erfolgen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2006 - 2 W 25/06, juris Rn. 9).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Demgegenüber wurden je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Verkaufsangebot handelt, Streitwerte in Höhe von EUR 2.000,- (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2013 - 5 W 5/13, ZUM-RD 2014, 90), EUR 3.000,- (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011 - 6 W 256711, juris), EUR 6.000,-(OLG Köln, Beschl. v. 25.8.2014 - 6 W 123/14, WRP 2014, 1236; OLG Rostock, Beschl. v. 14.11.2006 - 2 W 25/06, WRP 2007, 1264; KG, Beschl. v. 30.12.2010 - 24 W 100/10, ZUM-RD 2011, 543 betreffend ein Verfügungsverfahren).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Der Senat folgt bei Bestimmung des Multiplikators damit nicht der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen der vorliegenden Art aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (so OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Rostock WRP 2007, 1264).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18003
OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,18003)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.12.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,18003)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,18003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis bei Fortfall des Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit trotz Erfüllens der Voraussetzungen für die Vermutung einer gelungenen Integration und Antrages auf Einbürgerung bei Minderjährigen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer von einem Einbürgerungsbewerber langjährig innegehabten Niederlassungserlaubnis; Berücksichtigungsfähige Umstände für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Widerruf; Gewichtiges öffentliches Interesse am Widerruf eines nur im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 5; StAG § 10; EMRK Art. 8
    D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, Asylberechtigung, Ermessen, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Privatleben, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AufenthG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; EMRK Art. 8; ; StAG 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06

    Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Januar 1996 beruhte allein auf dem Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 19.12.1995, dem wiederum das im Verfahren ihrer Eltern ergangene, damals nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.4.1994 - 5 K 571/93.A - zugrunde lag, das später durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben wurde (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2003 - 1 W 4/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 90, vom 7.10.2005 - 2 Q 6/05 -, SKZ 2006, 58, Leitsatz Nr. 68, jeweils noch zu § 43 Abs. 1 AuslG, und vom 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, SKZ 2006, 225, Leitsatz Nr. 67, wonach in dieser Situation der Widerruf im Regelfall unabhängig von der längeren Dauer des Aufenthalts in Deutschland in ganz besonderer Weise geboten erscheint).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
    Sie muss hierbei klar zum Ausdruck bringen, dass sie sich der "Vernichtung" des ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Gründen der Integration normierten Einbürgerungsanspruchs des vom Widerruf betroffenen Ausländers bewusst ist und welche im konkreten Fall höherwertigen - notwendig besonders gewichtigen - Gesichtspunkte ihr Anlass geben, sogar diesen Anspruch über den Widerruf der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG notwendigen (hier:) Niederlassungserlaubnis "zu Fall zu bringen" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, betreffend die Rücknahme einer rechtswidrigen Aufenthaltserlaubnis unter Außerachtlassung der Auswirkungen auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind der betroffenen Ausländerin gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG 1999, wonach die Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis (dort auf der Grundlage des § 48 VwVfG) unter Ermessensgesichtspunkten nur dann Bestand haben kann, wenn die Behörde die erforderliche Interessenabwägung vorgenommen und dabei alle wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls berücksichtigt hat).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
    Dass der Antrag nach einer Auskunft des für die Entscheidung darüber zuständigen Ministeriums dort offensichtlich bis heute nicht vorgelegt wurde, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Antragstellerin (vgl. dazu das Antwortschreiben des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport vom 12.10.2006, Blatt 45 der Gerichtsakte, in dem als Grund für die Nichtweiterleitung genannt wird, dass "der endgültige Aufenthaltstitel sowie noch gültige Ausweispapiere bisher vorgelegt wurden"; zu den möglichen rechtlichen Konsequenzen einer der rechtswidrigen Ablehnung des Einbürgerungsantrags gleichzustellenden "qualifizierten Untätigkeit" der Behhörde etwa VGH München, Beschluss vom 17.2.2005 - 5 BV 04.1225 -, NVwZ-RR 2005, 856).
  • OVG Saarland, 06.12.2006 - 2 W 31/06

    Abschiebungsschutzantrag wegen Krankheit des Ausländers

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
    Die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendige "Auseinandersetzung" mit dem Fehlen eines in Ausnahmefällen aus dem Schutz des "Privatlebens" in Art. 8 EMRK herzuleitenden rechtlichen Abschiebungshindernisses (§ 60a Abs. 2 AufenthG) (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 Q 25/06 -, insbesondere zum Erfordernis einer dauerhaften auch wirtschaftlichen Integration und vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -) hat der Antragsgegner vorgenommen.
  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 Q 25/06

    Zur Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs 5 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
    Die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendige "Auseinandersetzung" mit dem Fehlen eines in Ausnahmefällen aus dem Schutz des "Privatlebens" in Art. 8 EMRK herzuleitenden rechtlichen Abschiebungshindernisses (§ 60a Abs. 2 AufenthG) (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 Q 25/06 -, insbesondere zum Erfordernis einer dauerhaften auch wirtschaftlichen Integration und vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -) hat der Antragsgegner vorgenommen.
  • OVG Saarland, 11.09.2009 - 2 A 356/08

    Ermessensfehlerfreies zu Fall bringen eines Einbürgerungsanspruchs durch Widerruf

    Durch Beschluss vom 14.12.2006 - 2 W 25/06 - hat der Senat die aufschiebende Wirkung des dagegen erhobenen Widerspruchs der Klägerin unter Verweis auf die unzureichende Berücksichtigung wesentlicher, gegen den Widerruf der Niederlassungserlaubnis sprechender Gesichtspunkte im Rahmen der Ermessensentscheidung wieder hergestellt.

    Dies gilt zunächst, soweit die Klägerin einwendet, die Ermessenserwägungen des Beklagten in seinem Widerspruchsbescheid vom 24.6.2008 unterschieden sich "in Nichts" von den im Beschluss des Senats vom 14.12.2006 - 2 W 25/06 - als defizitär bezeichneten diesbezüglichen Ausführungen im Ausgangsbescheid.

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