Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7565
OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03 (https://dejure.org/2004,7565)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2004 - 2 Wx 31/03 (https://dejure.org/2004,7565)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2004 - 2 Wx 31/03 (https://dejure.org/2004,7565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis der Änderung einer im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf Erteilung der Zustimmung zur einer gewünschten Veränderung des Grundbuchs; Überprüfung des dem ...

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 10; ; WEG § 47; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger Aufteilung des Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
    Die aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmende Würdigung, ob ein Festhalten an der Teilungserklärung bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu unzumutbaren Ergebnissen führt, ist in erster Linie Sache des Tatrichters, da es sich um eine Prüfung handelt, die sich nicht in den Voraussetzungen des § 242 BGB erschöpft, sondern bei der es - mit Blick auf das Merkmal der groben Unbilligkeit - um die Beantwortung einer im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Frage geht (vgl. BGH ZMR 2004, 834, 836 zu dem Anspruch auf Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97

    Anspruch auf Änderung der Zuteilung von Sondernutzungsrechten an

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Da das Gesetz nicht ausdrücklich bestimmt (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), daß im Ablehnungsverfahren die Rechtsbeschwerde stattfindet, ist sie als einziges Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein bei ihm angebrachtes Ablehnungsgesuch nur dann statthaft, wenn sie von dem Beschwerdegericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2002, 119 [120]; Senat, FGPrax 2002, 230; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 2 Wx 32/03 - Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 47, Rdn. 7; Zimmermann, a.a.O., § 6, Rdn. 69).

    Da die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO voraussetzt, daß das Beschwerdegericht sie "in dem Beschluß zugelassen" hat, also eine positive Entscheidung über die Zulassung erfordert, bedeutet das Schweigen des angefochtenen Beschlusses vom 18. Januar 2005, daß die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist (vgl. BayObLG 1999, 121 [122]; BayObLG FGPrax 2002, 119 [120]; Senat, FGPrax 2002, 230 [231]; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 574, Rdn. 14).

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz im Rechtsbeschwerdeverfahren der Zivilprozeßordnung nicht vor; auch im Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist sie nicht vorgesehen (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BGH MDR 2005, 409 [410]; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 574, Rdn. 9; Zöller/Gummer, a.a.O., § 574, Rdn. 16).

  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Hiernach ist gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters der ersten Instanz in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige Beschwerde entsprechend den §§ 46 Abs. 2, 2. Halbsatz, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters des Beschwerdegerichts dagegen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel nur dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2002, 119 f.; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 2 Wx 32/03 -;Senat, Beschluß vom 27. April 2005 - 2 Wx 8/05 - OLG Frankfurt, OLG-Report 2006, 127 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2007, 683; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29.Aufl. 2008, § 46, Rdn. 7; Zimmermann, a.a.O., § 6, Rdn. 69).

    Damit fehlt es an der entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO erforderlichen Zulassung des Rechtsmittels in jenem Beschluß (vgl. BayObLGZ 1999, 121 [122]; BayObLG FGPrax 2002, 119 [120]; Senat, FGPrax 2002, 230 [231]; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Senat, Beschluß vom 27. April 2005 - 2 Wx 8/05 - Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 574, Rdn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht