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   BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99   

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https://dejure.org/2000,2460
BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
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  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Nachversicherung - Rentenversicherung - Altersvorsorge - Richter - Beamter - Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1854 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1036
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das öffentliche Dienstverhältnis verbundene Pflicht des Beamten und Richters, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Rn. 4 Das Beamtenverhältnis ebenso wie das Richterdienstverhältnis orientiert sich grundsätzlich am Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Rn. 2 Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Rn. 2 Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das öffentliche Dienstverhältnis verbundene Pflicht des Beamten und Richters, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

  • OVG Hamburg, 14.07.1999 - 1 Bf 645/98
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …

    Rn. 76 Es besteht kein Anspruch der Klägerin als Angestellte auf Gleichbehandlung zB mit Beamten, die bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung nicht Krankengeld beziehen, sondern weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten; die Vergleichsgruppen sind nicht wesentlich gleich, weil sich das gesetzlich geregelte Beamten- und Richterverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl BVerfG Beschluss vom 2.3.2000 - 2 BvR 1508/99 - juris RdNr 5; BVerfGE 52, 303, 345).
  • VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 23 K 6871/13

    Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH

    Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber - so die nationale Rechtsprechung - mit der Anordnung der Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte in § 8 SGB VI erfüllt (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -, unter: bverfg.de, Rn. 4, …und vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, unter: bverfg.de, Rn. 16; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, unter: nrwe.de, Rn. 63, 65, 75).
  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15

    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund …

    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Der Arbeitnehmer ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Rn. 60 a) Der Kläger ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes - …

    Rn. 64 Es besteht kein Anspruch der Klägerin als Arbeitnehmerin auf Gleichbehandlung zB mit Beamten, die bei einer dienstunfallbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht Verletztengeld beziehen, sondern weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten; die Vergleichsgruppen sind nicht wesentlich gleich, weil sich das gesetzlich geregelte Beamten- und Richterverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl BVerfG Beschluss vom 2.3.2000 - 2 BvR 1508/99 - juris RdNr 5; BVerfGE 52, 303, 345).
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis ist die Pflicht des Beamten verbunden, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 1 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 1 der Gründe).

    Auch diese Ungleichbehandlung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis gerechtfertigt (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 345; 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 2 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 2 der Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2025 - 1 A 1215/22

    Verlust des Rechts eines Soldaten auf Dienstzeitversorgung aufgrund Verurteilung …

    Rn. 57 Vgl. näher VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. November 2020 - 4 S 1749/20 -, juris, Rn. 3 f. und 8 ff., und - dazu, dass dem aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleiteten Anspruch auf Gewährung einer Mindest-Altersversorgung mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI) verfassungsrechtlich Genüge getan ist - BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 C 9.19 -, juris, Rn. 17 bis 19, und (für den Fall der auf eigenen Antrag erfolgten vorzeitigen Entlassung aus dem Richterverhältnis) BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -, juris, Rn. 4, sowie Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: April 2025, AltGG Vorbem. Rn. 14 und § 7 Rn. 15.
  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

    So habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die ungleiche Behandlung von Beamten und Arbeitnehmern sei gerechtfertigt, weil sich das gesetzlich geregelte Beamtenverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheide (BVerfG vom 02. März 2000, 2 BvR 1508/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00

    Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen …

    Rn. 68 Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 1 Bf 645/98 - BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 3 ZB 97.1613 -, DÖD 1998, 94; sowie ferner: Oberstes Schiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Schiedsspruch vom 12. August 1994 - OS 51/92 - Stegmüller, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Stand Februar 2000, Rz. 4 zu § 15; Gilbert/Hesse/Bischoff, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Kommentar, Stand Januar 2000, Anm. 2 zu § 30 der VBL-Satzung.
  • ArbG Oldenburg, 11.12.2024 - 2 Ca 33/24

    Anrechnungsvereinbarung; Beamtenähnliche Versorgung; Nachversicherung; …

    Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (vgl. BVerfG 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99, zitiert nach juris).
  • BSG, 02.10.2008 - B 5 KN 19/07 B
    8 Der Kläger selbst verweist vielmehr im Zusammenhang mit der aufgestellten Rechtsfrage auf einen Beschluss des BVerfG vom 2.3.2000 (2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036), mit dem seiner Auffassung nach die Rechtsfrage allerdings nicht entschieden sei, da der Beschluss insoweit nicht wirksam sei.
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