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   OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5282
OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11 (https://dejure.org/2011,5282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2011 - 20 W 69/11 (https://dejure.org/2011,5282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2011 - 20 W 69/11 (https://dejure.org/2011,5282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 876 BGB, § 877 BGB, § 9 WoEigG
    Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger bei Aufteilung nach § 8 WEG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Erforderliche Zustimmung der Gläubiger eines auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechts, wenn das Grundstück durch den Eigentümer nach dem WEG durch Vorratsteilung aufgeteilt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte bei einer Aufteilung gemäß § 8 WEG; Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zu der Vollziehung einer Teilungserklärung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 18, 19; BGB §§ 876, 877; WoEigG §§ 8, 9, 10
    Erforderlichkeit der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei Aufteilung gem. § 8 WEG

  • rabüro.de

    Zustimmungserfordernis Gläubiger von Grundpfandrechten bei Aufteilung Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger bei Aufteilung nach § 8 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 8 WEG: Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Grundpfandrechtsgläubiger der Aufteilung nach § 8 WEG zustimmen? (IMR 2011, 377)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10

    Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11
    Diese Auffassung hat die Rechtspflegerin in einer weiteren Zwischenverfügung vom 27.12.2010 auch nach Vorlage eines Beschlusses des KG vom 30.11.2010 -1 W 455/10-, worin keine Zustimmungsbedürftigkeit angenommen wurde, aufrechterhalten mit Ausnahme der zwischenzeitlich vorgelegten Zustimmung der B-Bank.

    12 Soweit trotzdem die Kausalität der Aufteilung als solcher für die Befriedigungsverschlechterung deshalb verneint wird, weil mit der Aufteilung noch keine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, sondern im Fall der Vorratsteilung nach § 8 WEG erst die Eintragung eines weiteren Wohnungseigentümers im Grundbuch die Gemeinschaft entstehen lässt (KG Beschl. v. 30.11.2010 -1 W 455/10- ZWE 2011, 81; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 und 387, 388), greift diese Begründung nach Auffassung des Senats zu kurz, da sie nicht die Haftungsverhältnisse in der werdenden Gemeinschaft berücksichtigt.

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11
    Denn seit der Entscheidung des BGH vom 05.06.2008 -V ZB 85/07- (NJW 2008, 2639 = Rpfleger 2008, 564) ist anerkannt, dass bereits vor Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sogenannte werdende Gemeinschaft bilden.
  • OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97

    Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11
    An dieser Auffassung, die der Senat bisher ebenfalls vertreten hat, (Rpfleger 1996, 340 und Rpfleger 1997, 374), dass eine Zustimmungsbedürftigkeit hinsichtlich der Teilung deshalb nicht gegeben sei, weil sich dadurch noch nichts an dem Haftungsobjekt für die Grundpfandrechte ändere, kann jedoch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für rückständiges Wohngeld gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht festgehalten werden.
  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11
    Allerdings entspricht es bisher ganz herrschender Meinung (Oberlandesgericht Hamm FGPrax 1998=Rpfleger 1998, 154; BayObLG …
  • LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Dabei wird es von der herrschenden Meinung als unstreitig betrachtet, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, Seite 490; KG, NJW-RR 1994, Seite 278ff; Klein , in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46, Rz 24; Becker , Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2011, Seite 405ff.).
  • OLG Celle, 04.05.2012 - 4 W 82/12

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandgläubiger zur Begründung von

    Zwar wird die in dem Nichtabhilfebeschluss des Grundbuchamts vom 25. April 2012 im Einzelnen näher begründete Auffassung, dass bei Teilung eines bis dahin ganzen Grundstücks in Wohnungseigentum die Zustimmung der Grundpfandgläubiger auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für rückständiges Wohngeld gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG zu verlangen sei, auch im Schrifttum und von der Rechtsprechung teilweise bejaht (z. B. OLG Frankfurt ZfIR 2011, 573; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 8 WEG Rn. 1).
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