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   LAG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 21 Sa 121/04   

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LAG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 21 Sa 121/04 (https://dejure.org/2005,10665)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2005 - 21 Sa 121/04 (https://dejure.org/2005,10665)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 21 Sa 121/04 (https://dejure.org/2005,10665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - aufschiebende Bedingung - Masseforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche als Masseforderung i.S.d. § 209 I Nr. 2 i.V.m. § 209 II Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO); Anzeige der Masseunzulänglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht; Unverzügliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter bei drohender ...

  • Judicialis

    InsO § 9 Abs. 3; ; InsO § ... 61; ; InsO § 113; ; InsO § 113 Abs. 1; ; InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 208 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 209 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 2 Ziff. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 3; ; InsO § 210; ; BetrVG §§ 102 ff.; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG §§ 111 ff.; ; BetrVG § 113; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche als Masseforderung - verspätete Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Insolvenzverwalter bei Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 21 Sa 121/04
    Bei den Vergütungsansprüchen der Klägerin vom 01.03.2003 bis 30.06.2003 handelt es sich um Masseforderungen im Sinne des § 209 Absatz 1 Nr. 2 InsO, die mit der Leistungsklage verfolgt werden können (vergleiche BAG 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - AP Nr. 2 zu § 209 InsO).

    Ferner hat der Insolvenzverwalter vor dem Ausspruch von Kündigungen Interessenausgleichsverhandlungen zu führen, wenn die §§ 111 ff. BetrVG eingreifen, da er die Masse sonst mit Nachteilsausgleichsansprüchen gemäß § 113 BetrVG belasten würde (BAG 04.06.2003 a. a. O., BAG 31.03.2004 a. a. O., S. 1097).

    Unterlässt der Verwalter eine solche Kündigung, obwohl er das Vertragsverhältnis für die Masse nicht mehr benötigt, kann er sich schadensersatzpflichtig im Sinne des § 61 InsO machen (BAG 04.06.2003 a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 21 Sa 121/04
    Ob den Massegläubigern die Anzeige förmlich zugestellt wurde, wie es § 208 Absatz 2 Satz 2 InsO vorschreibt, ist unerheblich, weil gemäß § 9 Absatz 3 InsO die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten genügt, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt (vergleiche BAG 31.03.2004 -10 AZR 253/03 - NZA 2004, 1093, 1096).

    Ferner hat der Insolvenzverwalter vor dem Ausspruch von Kündigungen Interessenausgleichsverhandlungen zu führen, wenn die §§ 111 ff. BetrVG eingreifen, da er die Masse sonst mit Nachteilsausgleichsansprüchen gemäß § 113 BetrVG belasten würde (BAG 04.06.2003 a. a. O., BAG 31.03.2004 a. a. O., S. 1097).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 2 Sa 29/04

    Masseforderung i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO; Begriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 21 Sa 121/04
    Die erkennende Kammer ist wie die Kammer 2 des Landesarbeitsgerichts in dem vergleichbaren Verfahren 2 Sa 29/04 der Auffassung, dass der Beklagte mit der Kündigung vom 21.03.2003 das Arbeitsverhältnis nicht zum ersten Termin im Sinne des § 209 Absatz 2 Nr. 2 InsO gekündigt hat.
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