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   LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18   

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https://dejure.org/2019,13476
LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18 (https://dejure.org/2019,13476)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.2019 - 21 Sa 74/18 (https://dejure.org/2019,13476)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 21 Sa 74/18 (https://dejure.org/2019,13476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 2 InsO, § 818 Abs 3 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 9 KSchG, § 10 KSchG
    Vollstreckungsgegenklage - Scheinselbstständigkeit - Umsatzsteuererstattungsanspruch - Verjährungsbeginn - Insolvenzverfahren - Freigabe des Insolvenzverwalters - Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstattung von Umsatzsteuer bei Rückabwicklung eines Scheinselbstständigkeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Arbeitgebers bei nachträglicher Feststellung des Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters; Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Umsatzsteuer; Wirksamkeit der Freigabe der vermeintlich selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung von Umsatzsteuer bei Rückabwicklung eines Scheinselbstständigkeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht beinhaltet daher nicht nur die Nettoauszahlung an den Arbeitnehmer, sondern umfasst auch die Leistungen, die nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehen (BAG - GS 7. März 2001 GS 1/00 in NZA 2001, 1195).

    Mit dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt der Arbeitgeber hingegen seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG - GS 7. März 2001 aaO).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Die Abführung begründet einen besonderen Erfüllungseinwand, den der Arbeitgeber dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann; es bedarf keiner Aufrechnung (BAG 21. Dezember 2016 5 AZR 266/16 Rn. 17 in NZA 2017, 531).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Ohne vorherige Zahlung von Arbeitsentgelt iSd § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Abrechnung als solche nicht einklagbar und auch nicht geschuldet (BAG 12. Juli 2006 5 AZR 646/05 Rn. 13 in NZA 2006, 1294).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 29. Mai 2002 5 AZR 860/00 in NZA 2002, 1328 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Der Gegenstand wird insolvenzfreies bzw. verfahrensfreies Vermögen (MüKo zur InsO - Peters 4. Aufl. 2019 Rn. 49 und 117 und BGH 3. April 2014 IX ZA 5/14 in NZI 2014, 501).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
    Hinzu kommt, dass im Arbeitsverhältnis in aller Regel vereinbartes Arbeitsentgelt einen Bruttolohn darstellt (ErfK-Oetker 19. Aufl. 2019 zu § 611a BGB Rn. 474 mwN) und die Vergütungsabrede nur ausnahmsweise eine Nettolohnabrede darstellen kann, was hingegen vom Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen ist (BAG 18. Januar 1974 3 AZR 183/73 - juris -).
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