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   OLG Düsseldorf, 29.01.2008 - I-21 U 21/07   

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https://dejure.org/2008,6401
OLG Düsseldorf, 29.01.2008 - I-21 U 21/07 (https://dejure.org/2008,6401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2008 - I-21 U 21/07 (https://dejure.org/2008,6401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - I-21 U 21/07 (https://dejure.org/2008,6401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage gegen einen Ingenieurbüro mangels Pflichtverletzung hinsichtlich einer Wohnnutzung des Dachgeschosses bei der Planung eines Diakoniezentrums

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 195 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 404; ; BGB § 634 a n.F.; ; BGB § 635; ; BGB § 638 Abs. 1 a.F.; ; HOAI § 15; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a.F.
    Abweisung der Klage gegen einen Ingenieurbüro mangels Pflichtverletzung hinsichtlich einer Wohnnutzung des Dachgeschosses bei der Planung eines Diakoniezentrums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Isolierte Beauftragung LH 6, 7: Überprüfungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Isolierte Beauftragung der Lph 6 und 7: Pflicht zur Überprüfung des Bauentwurfs auf mögliche Optimierungen ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Isolierte Beauftragung der Leistungsphasen 6 und 7: Wie weit reichen Überprüfungspflichten? (IBR 2009, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 862
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2008 - 21 U 21/07
    Die Abnahme kann daher nur in der Anerkennung als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung, also nach Vollendung des Werks, d.h. nach Erbringung aller wesentlichen vertraglich geschuldeten Leistungen zu sehen sein (vgl. BGHZ 125, 111).
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