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   OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11   

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OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11 (https://dejure.org/2012,20925)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2012 - 23 U 4173/11 (https://dejure.org/2012,20925)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2012 - 23 U 4173/11 (https://dejure.org/2012,20925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei nach der Schiedsklausel ausgeschlossenen "Beschlussmängelstreitigkeiten"

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242; ZPO § 256
    Keine Verwirkung der statutarischen Möglichkeit zur Einrichtung eines GmbH-Beirats; Anwendungsbereich einer Schiedsklausel

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einrichtung eines Beirats bei der Media-Saturn Holding GmbH

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beirat einer GmbH - der Fall Media-Saturn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu MediaSaturn - METRO setzt sich im Machtkampf durch

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG §§ 241 ff., GmbHG § 47; ZPO § 1032; BGB § 138
    Anfechtungsklage, Beirat, Beschlussmängel, Ermessensspielraum, Gesellschaftsrecht, Hinauskündigungsklausel, Kündigung, Mehrheitsklausel, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, positive Beschlussfeststellungsklage, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren, ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    OLG München entscheidet im Gesellschafterstreit bei Media-Saturn zugunsten der Mehrheitsgesellschafterin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Machtkampf bei MediaSaturn - vorläufiger Etappensieg für METRO

  • welt.de (Pressebericht, 09.08.2012)

    Machtkampf: Metro bekommt mehr Einfluss auf MediaSaturn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einrichtung eines GmbH-Beirats bei Media-Saturn

  • computerwoche.de (Pressebericht, 18.12.2013)

    Metro gestärkt: Etappensieg bei Media-Saturn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Machtkampf bei MediaSaturn: vorläufiger Etappensieg für METRO - Beschlussanfechtungsklage der Convergenta Invest GmbH erfolglos: Einrichtung eines Beirats bleibt rechtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1756
  • NZG 2012, 1184
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Zu den Beschlussmängelstreitigkeiten zählen die Anfechtungs-, die Nichtigkeits- und die positiven Beschlussfeststellungsklagen entsprechend §§ 241 ff AktG, nicht aber die einfache Feststellungsklage unter Gesellschaftern nach § 256 ZPO (BGH NJW 2001, S. 2176, BGH NJW 1996, S. 1753).

    Dies erscheint ohne Weiteres nachvollziehbar im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.03.1996 (NJW 1996, S. 1753 ff.).

    Zur Begründung verweist der Bundesgerichtshof darauf, dass es Sache des Gesetzgebers wäre zu regeln, wie das schiedsgerichtliche Verfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten im Einzelnen ausgestaltet sein müssten, um die analoge Anwendung der §§ 246 ff AktG auf die Tätigkeit privater Schiedsgerichte zu rechtfertigen (BGH NJW 1996, S. 1753, 1756).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.03.1996 (NJW 1996, S. 1753) ausdrücklich klargestellt, dass anders als Beschlussmängelstreitigkeiten die "einfache" Feststellungsklage zwischen Gesellschaftern schiedsfähig ist (bestätigt auch in BGH NJW 2001, S. 2176, 2177).

    Dass allgemeine Feststellungsklagen unter Gesellschaftern schiedsfähig sind, hat der Bundesgerichtshof schon in seiner früheren Rechtsprechung nicht bezweifelt (s. ausdrücklich BGH NJW 1996, S. 1753), obwohl sich das von der Klägerin geschilderte Problem der "potenziellen" Inter-Omnes-Wirkung von allgemeinen Feststellungsklagen bereits damals in gleicher Weise gestellt hat.

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Schiedsklauseln sind, wie andere Satzungsregelungen mit körperschaftlichem Charakter, objektiv anhand des Wortlauts, von Sinn und Zweck der Regelung und der Systematik auszulegen (BGH NJW 1994, S. 51, 52; BGH NJW 2009, S. 1962, 1965).

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2009, S. 1962 ff) sind auch Beschlussmängelstreitigkeiten grundsätzlich schiedsfähig.

    Diese "potenzielle" Inter-omnes-Wirkung nötige, so die Klägerin, dazu, dass Feststellungsklagen über - für spätere Beschlussmängelstreitigkeiten - präjudizielle Rechtsverhältnisse nur dann schiedsfähig seien, wenn die vom Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung (NJW 2009, S. 1962 ff) aufgestellten besonderen Voraussetzungen beachtet würden.

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2009, S. 1962 ff.) lässt sich dies nicht entnehmen.

    Mit der Entscheidung vom 06.04.2009 (NJW 2009, S. 1962 ff.) sollte ersichtlich die Schiedsfähigkeit auch auf Beschlussmängelstreitigkeiten ausgeweitet und nicht umgekehrt die Schiedsfähigkeit allgemeiner Feststellungsklagen eingeschränkt werden.

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 262/00

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede der Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Eine Erhebung bereits innerhalb der Klageerwiderungsfrist ist nicht erforderlich (BGH NJW 2001, S. 2176).

    Zu den Beschlussmängelstreitigkeiten zählen die Anfechtungs-, die Nichtigkeits- und die positiven Beschlussfeststellungsklagen entsprechend §§ 241 ff AktG, nicht aber die einfache Feststellungsklage unter Gesellschaftern nach § 256 ZPO (BGH NJW 2001, S. 2176, BGH NJW 1996, S. 1753).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.03.1996 (NJW 1996, S. 1753) ausdrücklich klargestellt, dass anders als Beschlussmängelstreitigkeiten die "einfache" Feststellungsklage zwischen Gesellschaftern schiedsfähig ist (bestätigt auch in BGH NJW 2001, S. 2176, 2177).

    Die allgemeine Feststellungsklage hat nur Wirkung inter partes (BGH NJW 2001, S. 2176, 2177; NJW 1999, S. 2268).

  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH NJW 2009, S. 847, 849; BGH NJW 2010, S. 1047, 1076; BGH NJW 1999, S. 2268).

    Allerdings könnte die Stimmabgabe durch die Beklagte zu 2) treuwidrig sein, wenn sie über einen langen Zeitraum nach Ausscheiden des letzten Gesellschafters als Geschäftsführer die Einrichtung eines Beirats nicht betrieben hat, und die Mitgesellschafter aufgrund besonderer Umstände darauf vertraut haben und vertrauen durften, dass ein Beirat nicht mehr installiert würde (vgl. BGH NJW 1999, S. 2268, wonach die Feststellungsklage einer Gesellschaft wegen Verwirkung abzuweisen sein kann, wenn ein Gesellschafter auf die fehlende Umsetzung eines Beschlusses vertrauen durfte; sowie BGH, Beschluss vom 30.11.2010, VI ZB 30/10, zitiert nach Juris Tz.9, wonach auch ein fristgebundenes Rechtsmittel verwirkt werden kann).

    Die allgemeine Feststellungsklage hat nur Wirkung inter partes (BGH NJW 2001, S. 2176, 2177; NJW 1999, S. 2268).

  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Aus prozessualen Gründen notwendig ist die Streitgenossenschaft, wenn zwar eine Klage durch oder gegen einen einzelnen Streitgenossen möglich ist, der Einzelprozess aber aufgrund besonderer Vorschriften Rechtskraftwirkung auch bezüglich der anderen Streitgenossen hat (BGH NJW 1959, S. 1683; BGH, Urteil vom 14.4.2010, IV ZR 135/08, zitiert nach Juris Tz. 17).

    Allein dass aus Gründen der Logik eine einheitliche Entscheidung wünschenswert wäre, genügt nicht für die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft (BGH NJW 1959, S. 1683; BGH, Urteil vom 14.4.2010, IV ZR 135/08, zitiert nach Juris Tz. 17).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Aus prozessualen Gründen notwendig ist die Streitgenossenschaft, wenn zwar eine Klage durch oder gegen einen einzelnen Streitgenossen möglich ist, der Einzelprozess aber aufgrund besonderer Vorschriften Rechtskraftwirkung auch bezüglich der anderen Streitgenossen hat (BGH NJW 1959, S. 1683; BGH, Urteil vom 14.4.2010, IV ZR 135/08, zitiert nach Juris Tz. 17).

    Allein dass aus Gründen der Logik eine einheitliche Entscheidung wünschenswert wäre, genügt nicht für die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft (BGH NJW 1959, S. 1683; BGH, Urteil vom 14.4.2010, IV ZR 135/08, zitiert nach Juris Tz. 17).

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Damit sei nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.2.1981 (NJW 1981, S. 1512, zustimmend Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, Kommentar, 6. Auflage 2010, Anh § 318 Rz. 13) die abhängigkeitsbegründende Einrichtung des Beirats nur wirksam, wenn diese durch sachliche Gründe im Interesse der Gesellschaft gerechtfertigt sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.02.1981 (NJW 1981, S. 1512 ff.).

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87

    Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Entgegen der Ansicht der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 5.07.2012 (S. 17 ff, Bl. 770 ff der Akten) ergibt sich auch aus der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Hinauskündigung eines Gesellschafters nichts anderes: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die einem Gesellschafter oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumt, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, grundsätzlich nach § 138 BGB nichtig, sofern nicht besondere Gründe vorliegen (BGH NJW 2005, S. 3644 ff, 3645; NJW 1989, S. 834 f).

    Auch wenn derartige besondere Gründe vorliegen, kann das Recht zur zeitlich unbefristeten Hinauskündigung auf eine nach Treu und Glauben angemessene Geltungsdauer zu beschränken sein (BGH NJW 1989, S. 834, 846).

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Entgegen der Ansicht der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 5.07.2012 (S. 17 ff, Bl. 770 ff der Akten) ergibt sich auch aus der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Hinauskündigung eines Gesellschafters nichts anderes: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die einem Gesellschafter oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumt, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, grundsätzlich nach § 138 BGB nichtig, sofern nicht besondere Gründe vorliegen (BGH NJW 2005, S. 3644 ff, 3645; NJW 1989, S. 834 f).

    Zur Begründung verweist der Bundesgerichtshof darauf, dass die - zeitlich - freie Ausschließungsmöglichkeit von dem Gesellschafter als "Disziplinierungsmittel" empfunden werden kann, das ihn daran hindert, von seinen Mitgliedschaftsrechten nach eigener Entscheidung Gebrauch zu machen (BGH NJW 2005, S. 3644, 3645).

  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11
    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass Beiratsbeschlüsse durch Anfechtungsklagen anzugreifen wären (vgl. BGH NJW 1965, S. 1378 ff. und Lutter in: Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 52 Rz. 116; a.A. u.a. Zöllner in: Baumbach/Hueck, a.a.O., Anh § 47 Rz. 8).
  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

  • BGH, 11.10.1993 - II ZR 155/92

    Gerichtsstandklausel einer AG-Satzung

  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00

    Umfang einer Schiedsvereinbarung

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 69/92

    Rechtsmißbräuchliche Aktionärsklage

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30/10

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht:

  • LG Ingolstadt, 11.10.2011 - 1 HKO 310/11

    Verfahren Convergenta Invest GmbH ./. Media-Saturn Holding GmbH u.a.

  • BGH, 12.04.2016 - II ZR 275/14

    Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH

    Die dagegen gerichtete Beschlussmängelklage der Klägerin hatte keinen Erfolg (OLG München, ZIP 2012, 1756).
  • KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der

    Das OLG München hat mit Urteil vom 09.08.2012 - 23 U 4173/11 die in der Satzung einer GmbH vorgesehene Möglichkeit, einen mit Organkompetenzen ausgestatteten Beirat mit einfacher Stimmenmehrheit einzurichten, für zulässig erachtet.
  • BGH, 16.04.2015 - I ZB 3/14

    Vollstreckbarerklärungsvoraussetzungen für einen inländischen Schiedsspruch:

    Die dagegen vor den staatlichen Gerichten erhobene Beschlussmängelklage der Antragsgegnerin zu 1 auf Feststellung der Nichtigkeit dieses Beschlusses ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZIP 2012, 1756).
  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer

    Ob ein Gesellschafterbeschluss zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Überprüfung der Gerichte, sofern die Grenzen des unternehmerischen Ermessens nicht überschritten werden (OLG München, Urteil vom 09. August 2012 - 23 U 4173/11 -, Rn. 135, juris).
  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14

    Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der

    Ob ein Gesellschafterbeschluss zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Überprüfung der Gerichte, sofern die Grenzen des unternehmerischen Ermessens nicht überschritten werden (OLG München, Urteil vom 09. August 2012 - 23 U 4173/11 -, Rn. 135, juris).
  • OLG München, 18.12.2013 - 34 Sch 14/12

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Empfangswille des

    Auf die Berufungen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 5 hob das Oberlandesgericht mit Endurteil vom 9.8.2012 (ZIP 2012, 1756) das Urteil insoweit auf und wies die Klage auch in diesem Punkt ab, da die Antragstellerin und Antragsgegnerin zu 5 (dort die Beklagten zu 1 und 2) wirksam die Schiedseinrede erhoben hätten.

    Ob durch die Entscheidung des 23. Zivilsenats vom 9.8.2012 (ZIP 2012, 1756) zwischen den Schiedsparteien rechtskräftig feststeht, dass für das gegenständliche Verfahren das Schiedsgericht zuständig ist, kann offenbleiben.

    Im Gegenteil werden Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern ausdrücklich angeführt (siehe dazu auch OLG München ZIP 2012, 1756).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 14/17

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf U (Kart) 15/17 v. 11.07.2018

    Dass aus Gründen der Logik eine einheitliche Entscheidung notwendig oder angesichts der Folgeprobleme wünschenswert ist, genügt insoweit, wie oben ausgeführt, nicht (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 110/13, Rn. 6 bei juris; Urteil vom 24.11.2008, II ZR 116/08, NJW 2009, 669; OLG München, Urteil vom 09.08.2012, 23 U 4173/11, BeckRS 2012, 17266; Baumbach/Hopt, 38. Aufl. 2018, § 109 HGB Rn. 38 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 15/17

    Feststellung einer Jahresabrechnung auf Basis einer Verkehrserhebung unter

    Dass aus Gründen der Logik eine einheitliche Entscheidung notwendig oder angesichts der Folgeprobleme wünschenswert ist, genügt insoweit, wie oben ausgeführt, nicht (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 110/13, Rn. 6 bei juris; Urteil vom 24.11.2008, II ZR 116/08, NJW 2009, 669; OLG München, Urteil vom 09.08.2012, 23 U 4173/11, BeckRS 2012, 17266; Baumbach/Hopt, 38. Aufl. 2018, § 109 HGB Rn. 38 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 8 BA 148/18
    Zumal angesichts des Umstandes, dass die Regelung über den Beirat aus Anlass ihres Eintritts in die Gesellschaft entsprechend dem o.g. Auslegungsergebnis neu gefasst worden ist, hätte sie der Einberufung des Beirats insbesondere nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten können (vgl. OLG München, Urteil v. 9.8.2012, 23 U 4173/11, GmbHR 2012, 1075 ff.).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2015 - 36 O 65/13
    Dies hat bereits das OLG München mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 9.08.2012 (Az.: 23 U 4173/11) festgestellt (Anlage B 16).
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